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EU Rente befristet 3 Jahre

von felixus22.06.2008 | 19:25
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7 Antworten

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Hallo folgender Fall seit 17 Jahren immer wieder alle drei Jahre neu befristet- wegen der Arbeitsmaktslage- nun wird wieder ne Weiterbewilligung beantragt, mit 57 Jahren, geht das so weiter bis 65 ? oder gibt es da ne Regelung, daß man nun auf Dauer bekommen kann ? zuletzt war n Befundbericht des Hausarztes ausreichend, da vor immer noch einer vom Facharzt zusätzlich, wird auch in manchen Fällen ohne Befundbericht weiterbewilligt ? z.B. wenn die bisherigen Befundberichte immer ne Verschlechterung beinhalten ? wird jedes mal wieder neu der Arbeitsmarkt überprüft, hab 80 % Schw und n G im Ausweis

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo felixus,

der Arzt des Rentenversicherungsträgers gibt eine Stellungnahme bezüglich des bestehenden Gesundheitszustandes ab, und entscheidet dabei auch, ob ggf. eine Nachuntersuchung erfoderlich ist. Erst nach Vorliegen der erneuten medizinischen Stellungnahme entscheidet die Sachbearbeitung (i.d. Regel ein Jurist) über die Weiterzahlung der Rente. Ob und inwieweit dann im Einzelfall weiter eine Zeitrente zu gewähren ist, oder doch eine Umwandlung in eine Dauerrente erfolgt, kann in diesem Forum nicht allgemein nicht beurteilt werden. Dies entscheidet im Einzelfall der jeweilige Rententräger im Rahmen seines Ermessensspielraumes.

6 Antworten

Unbekanntam 22.06.2008 | 19:56
Hallo, da Sie eine Arbeitsmarkt-Rente bekommen, darf Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung per Gesetz keine unbefristete Rente gewähren. Damit müssen Sie leben.
Sowiesoam 22.06.2008 | 21:41
Wenn Ihr RV-Träger dies wöllte, bekämen Sie auch eine Dauer- rente. Gesetz hin oder her!! Wenden Sie sich doch mal an den zuständigen Geschäftsführer!!
Rosannaam 22.06.2008 | 23:10
Hallo felixus, die Aussage von @Unbekannt ist grundsätzlich richtig. Wenn sich jetzt aber durch einen neuen Befundbericht herausstellen sollte, dass in Ihrem Leistungsvermögen/Gesundheitszustand eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, KANN z.B. auch festgestellt werden, dass Ihr Leistungsvermögen inzwischen soweit abgesunken ist, dass Sie nur noch höchstens 3 Std. arbeiten können. Sollte dies zutreffen, handelt es sich nicht mehr um eine Arbeitsmarktrente und die Rente wird auf Dauer längstens bis zum Erreichen der Regelaltersrente gewährt. Weitere Voraussetzung für die Dauerrente ist dann allerdings, dass der ärztliche Dienst der DRV eine Besserung nicht (mehr) für möglich hält. Und ja, es gibt auch Weitergewährungen, die ohne neue Befundberichte erfolgen. In der Regel nur bei diesen Arbeitsmarktrenten. Und eine Schwerbehinderung von 80 % und Zusatz G bedeutet nicht gleichzeitig, dass sich das Leistungsvermögen grundlegend verschlechtert hat. Im Weitergewährungsantrag sollten Sie detailliert angeben (bzw. der Arzt im Befundbericht), WORIN die Verschlechterung des Gesundheitszustandes besteht! Evtl. auch der Hinweis, dass Sie gegen eine ärztliche Untersuchung nichts einzuwenden haben. Ich gehe mal davon aus, dass diese in den letzten Jahren nicht erfolgte. MfG Rosanna.
felixusam 23.06.2008 | 05:47
ja vielen Dank rosanna,für die prompte Antwort, die 80 % und G hab ich schon viele Jahre aber auch weiterhin keine Verschlechterung beantragt,weil ich einfach keine Lust darauf habe, kann damit auch leben daß alle drei Jahre bewilligt wird, das n.b., die Verschlechterung ist hier n schleichender ganz langsam fortschreitender Prozeß, möchte auch nicht auf Dauerrente pochen, (allein den Weg zur Arbeit würde ich ohne massive Beschwerden schon nicht zurücklegen können) nochmal dazu die Frage, 1)wird auf Dauer automatisch geprüft oder läuft es dann generell über den Berliner Ärztedienst wenn man das (auf Dauer)beantragt, 2.)und läuft aufgrund des Befundberichtes des Hausarztes und dann ne Weiterbewilligung auch über Ihren ärztlichen Dienst oder wird lediglich eine Bewilligung seitens des Sachbearbeiters vorgenommen ? oder entscheidet der Sachbearbeiter aufgrund der Länge dann evtl. ohne Befundbericht ? gruß
Rosannaam 23.06.2008 | 09:42
Hallo felixus, zu 1.: Das wird verschieden gehandhabt, selbst bei mir in der DRV. Normalerweise werden die Akten dem Ärztlichen Dienst der DRV vorgelegt, wenn ein Weitergewährungsantrag und ein Befundbericht eingeht. Deshalb hatte ich den speziellen Hinweis im Antrag oder im Befundbericht empfohlen. Die Wegefähigkeit ist auch ein wichtiges Kriterium; selbst wenn Sie 3 - unter 6 Stunden oder sogar 6 Stunden arbeiten KÖNNTEN, einen Arbeitsplatz aufgrund der fehlenden Wegefähigkeit aber gar nicht oder nur mit unzumutbaren Mitteln erreichen können, würde auch volle EM-Rente gezahlt. zu 2.: Auch hier gibt es wieder Unterschiede von DRV zu DRV und von Sachbearbeiter zu SB. Also auch deswegen: Hinweis im Weitergew.Antrag anbringen. Dann MÜSSTE eigentlich auch zumindest eine Arztvorlage, wenn nicht sogar eine ärztliche Untersuchung erfolgen. MfG Rosanna.
felixusam 23.06.2008 | 11:17
Vielen Dank für die freundlichen Hinweise, werde es so tun, Gruß
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