Hallo felixus,
der Arzt des Rentenversicherungsträgers gibt eine Stellungnahme bezüglich des bestehenden Gesundheitszustandes ab, und entscheidet dabei auch, ob ggf. eine Nachuntersuchung erfoderlich ist. Erst nach Vorliegen der erneuten medizinischen Stellungnahme entscheidet die Sachbearbeitung (i.d. Regel ein Jurist) über die Weiterzahlung der Rente. Ob und inwieweit dann im Einzelfall weiter eine Zeitrente zu gewähren ist, oder doch eine Umwandlung in eine Dauerrente erfolgt, kann in diesem Forum nicht allgemein nicht beurteilt werden. Dies entscheidet im Einzelfall der jeweilige Rententräger im Rahmen seines Ermessensspielraumes.