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EU-Rente befristet und Reha

von Koch22.07.2009 | 17:26
1727 Ansichten
6 Antworten

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Hat ein EU-Rentner ein Anspruch auf eine Reha ???

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.07.2009 | 09:25

Von der Tendenz her möchte ich den Forumsteilnehmern nicht widersprechen: wenn Sie selbst einen Rehaantrag in der laufenden EM-Rente stellen, wird er nur dann bewilligt, wenn eine Aussicht besteht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Es ist allgemeiner Standard in der Ren-tenversicherung, dass mit der Rehagewährung auch der Rentenanspruch auf den Prüfstand kommt. Mit schlechter Laune hat dies nichts zu tun.

Ob Sie diesen Antrag stellen möchten, möchte ich gerne Ihnen überlassen. Sie selbst können am besten Ihre Situation einschätzen.

P.S.: Auch Altersrentner können Rehamaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, nämlich nach erfolgter Krebsbehandlung als Nachsorge

5 Antworten

Schadeam 22.07.2009 | 17:32
Wenn z.B. zu erwarten ist, dass durch die Reha die Rente wegfallen könnte, ja. Wenn sich durch die Reha an der Rente nichts ändert, i.d.R. nein. Kann also sein, kann auch nicht sein - hängt vom Einzelfall ab.
Knubbelam 22.07.2009 | 18:55
Als EM-Rentner bekommen Sie auf jeden Fall eine Reha. Habe als EM-Rentner selber eine im letzten Jahr absolviert - beantragt von mir direkt bei der Krankenkasse. Entweder zahlt also die Rentenversicherung - wenn ihre Erwerbsminderung mit einer Reha gebessert oder sogar behoben werden könnte und wenn nicht, dann ist die Krankenkasse auf jeden Fall zuständig. Einer von beiden MUß zahlen soviel ist mal ganz sicher !! Für Altersrentner ist natürlich in jedem Falle die Krankasse zuständig.
Jackam 22.07.2009 | 18:14
Wenn Sie eine unbefristete EU-Rente beziehen ist in der Regel davon auszugehen, dass sich Ihre Erwerbsminderung auch durch eine Reha nicht mehr wesentlich bessert. Daher wäre für eine Reha Ihre Krankenkasse der Ansprechpartner. Von einer Antragstellung bei der DRV würde ich in jdem Fall abraten, denn (falls diese die Kosten übernehmen sollte) haben Sie wohlmöglich ein neues Rentenüberprüfungsverfahren am Hals. Und wir das ausgeht weiß nichtmal der liebe Gott. Wenn Sie Pech haben kommt ein schlechtgelaunter Sachbearbeiter der DRV auf die Idee, Ihnen dann die Rente zu entziehen. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt können Sie sich als 'Ex-EU-Rentner' dann sicherlich ausmalen.
@ Jackam 23.07.2009 | 07:11
Wenn ich Ihren Beitrag lese, könnte ich kot***! Zitat: "Wenn Sie Pech haben kommt ein schlechtgelaunter Sachbearbeiter der DRV auf die Idee, Ihnen dann die Rente zu entziehen." Wie kommen Sie denn auf diesen Schwachsinn?!? Die Entscheidung über eine Bewilligung oder die Entziehung einer Erwerbsminderungsrente trifft ausschließlich der medizinische Dienst und NICHT die Sachbearbeitung!!!
Jackam 23.07.2009 | 13:01
'Knubbel' Ihre Ausdrucksweise ist unqualifiziert und dumm. Mit der Bezeichnung 'Sachbearbeiter' kann auch durchaus der medizinische Dienst der DRV gemeint sein. Diese Einschränkung auf den am Schreibtisch arbeitenden Sachbearbeiter haben Sie sich selbst gezimmert. Trotzdem kann es sein, dass auch ein schlechtgelaunter Sachbearbeiter den Stein ins Rollen bringen kann, dass einem die EM-Rente wieder aberkannt wird unter den geschilderten Vorausetzungen.
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