Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenVon der Tendenz her möchte ich den Forumsteilnehmern nicht widersprechen: wenn Sie selbst einen Rehaantrag in der laufenden EM-Rente stellen, wird er nur dann bewilligt, wenn eine Aussicht besteht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Es ist allgemeiner Standard in der Ren-tenversicherung, dass mit der Rehagewährung auch der Rentenanspruch auf den Prüfstand kommt. Mit schlechter Laune hat dies nichts zu tun.
Ob Sie diesen Antrag stellen möchten, möchte ich gerne Ihnen überlassen. Sie selbst können am besten Ihre Situation einschätzen.
P.S.: Auch Altersrentner können Rehamaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, nämlich nach erfolgter Krebsbehandlung als Nachsorge
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