Ja, natürlich kann ihre Schwester auch aus dem ALG II heraus ( mit oder ohne Leistungsbezug ist egal) eine EM-Rente ( EU-Rente gibts nicht mehr ) beantragen.
Ob dieser Antrag allerdings aus med. Gründen auch erfolgreich sein wird und / oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente vorliegen, entscheidet die RV nach eingehenden Ermittlungen.
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat, wer :
•teilweise oder voll erwerbsgemindert ist,
•die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und
•in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Pflichtbeiträge hatte.
Versicherte, die bereits vor dem 01.01.1984 mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt hatten und seit dem 01.01.1984 bis zum Eintritt einer Erwerbsminderung j e d e n Kalendermonat durchgehend mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben, erfüllen ebenfalls die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Beim Bezug von ALG II gilt man als in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, weil Pauschalbeiträge von der AfA an die RV abgeführt werden.
Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug werden von der Agentur für Arbeit dem Rentenversicherungsträger gemeldet, wenn Sie selbst eine Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen.
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sich bei Ihrer Agentur arbeitslos gemeldet haben und Ihr Vermittlungsgesuch im Abstand von 3 Monaten wiederholt haben, sowie ALG II wegen fehlender Bedürftigkeit nicht bezogen haben.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/sozialversich…
http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/Soziales/Renten/…
" Beim letzten Gutachten wurde ihr nur noch eine Arbeitsfähigkeit unter 6 Stunden bescheinigt."
Ist das Gutachten seinerzeit von der Agentur für Arbeit / Arge erstellt worden ? Wenn ja, hat es keinerlei Bedeutung hinsichtlich einer EM-Rente keine Bedeutung...
Bei der EM-Rente geht es immer nur um die ERWERBSfähigkeit und nicht um die ARBEITSfähigkeit. Das sind 2 völlig verschiedene Dinge die nichts miteinander zu tun haben.