Hallo Johanna,
im Rahmen des Rentenverfahrens wird geprüft, ob Ihr Mann die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Rente erfüllt. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählt das Vorliegen von voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung. Hierbei wird anhand vorliegender medizinischer Unterlagen das gesundheitliche Leistungsbild geprüft. Im Einzelfall ist dabei eine Begutachtung notwendig.
Bei Vorliegen von Erwerbsminderung hat Ihr Mann Anspruch auf Rente, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.