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Experten-Antwort

EU-Rente bewilligt - Nachzahlung wann?

von S.R.17.05.2013 | 14:12
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11 Antworten

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Hallo, habe erfahren, dass die Krankenkasse das KG einstellt, weil ja die EU-Rente ab 1.7.13 rückwirkend zum 1.10.12 bewilligt wurde. War mir neu, ich habe noch nichts schriftliches. Nun sagte mir die Dame der KK, dass für die Zeit ab 1.10.12 bis zur letzten KG-Zahlung eine Aufrechnung mit der DRV erfolgt und ich den Differenzbetrag ausgezahlt bekomme. Was ich mich jetzt frage: Wie lange wird sowas dauern? Dass die erste Rentenzahlung Ende Juli kommt ist mir klar, aber was ist bis dahin? Das KG war niedriger als die zu erwartende Rente, zudem wurde Krankengeld nur bis 3.5.12 gezahlt. Nun sitze ich da und weiß nicht, wovon ich demnächst meine Miete zahlen soll. Wird eine Differenz erst mit der ersten Rentenzahlung ausgezahlt, oder wird dieses Geld vorher überwiesen? LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.05.2013 | 14:19

Hallo S.R.,

bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand. Erst wenn die Erstattungsansprüche dritter Stellen, wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit, abgewickelt sind, wird ein eventueller Nachzahlungsbetrag an Sie überwiesen.

10 Antworten

Sonniam 17.05.2013 | 21:44
Hallo. Bei mir ging es sehr schnell wenn das KG bereitz eingestellt wurde werden die sicherlich ihre Erstattung schon bekommen haben.Nun muß nur noch die Rv das ausrechnen und du erhältzt dein Geld schon vor der Juli Zahlung dann kannst du wenigtens Miete und deine Kosten bezahlen. Kannst ruhig dich dort mal erkundigen ob die Aufrechnung bereitz Erfolgt ist. Lg SONJA
S.R.am 17.05.2013 | 22:18
Hallo, danke für die Antworten. Ich werd dann wohl nächste Woche bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen wie es aussieht. LG
Annaam 20.05.2013 | 04:14
Ich stand zunächst 5 Monate gänzlich ohne KG und Rente da, die Nachzahlung erhielt ich wenige Tage bevor Zinsen fällig geworden wären - kurz vor Ende des 8.Monats). Leider erlaubt das Gesetz der DRV sich generalstabsmäßig "zinslose Darlehen" von den Schwächsten im "Sozialstaat" zu annektieren. Entwerfen Sie besser einen wasserfesten "PLan B" um Strom, Wasser Miete zu sichern. mfg
Annaam 20.05.2013 | 16:12
Da gibts nix zu beschönigen............leider...... So wars!
S.R.am 21.05.2013 | 08:59
Hallo, ich werde sicherlich keine 5 Monate auf etwas warten, was mir schon seit 1.10.12 zusteht. Was mich noch interessieren würde: Von welcher Stelle kommt diese Nachzahlung dann? Von der DRV direkt oder von der KK? Bei einer Bekannten, die mit mir zusammen auf Reha war, wurde die komplette Nachzahlung erst an die Krankenkasse überwiesen und dann, nach Verrechnung, von dort direkt an sie ausgezahlt. Ist diese Vorgesehensweise normal?
Jockelam 21.05.2013 | 12:24
Das was Ihre Bekannte erzählt hat, halte ich für nicht realistisch und das gibt es in der Praxis so auch nicht. Die DRV rechnet dierket mit der KK ab. Die KK bekommt auch nur den Betrag, der ihr zusteht. Der Rest wird von der DRV an Sie überwiesen. Bitten Sie Ihre KK, den Erstattungsanspruch möglichst schleunigst bei der DRV zu beziffern. Dann geht es hoffentlich auch schneller, bis Sie ihr Geld haben.
Annaam 21.05.2013 | 13:22
Die DRV schickte zunächst die "Abrechnung" per Post, da wurde mitgeteilt wieviel an die KK überwiesen wurde, kurze Zeit später war das restliche Geld auf meinem Konto. Von der KK kam diesbezüglich nix bei mir an.
=//=am 23.05.2013 | 13:32
Meines Wissens verfährt die DRV Bund anders als die Regionalträger: Es wird tatsächlich die gesamte NZ z.B. an die KK überwiesen, die KK zieht ihren Erstattungsanspruch ab und überweist den Restbetrag an den Rentenempfänger. Die Regionalträger behalten die NZ ein, überweisen den zustehenden Betrag (hier: Erstattungsanspruch der KK) an die KK und den Restbetrag an den Versicherten. Geht der EA der KK zügig ein, wird die Nachzahlung auch zügig abgerechnet, da eine Verzinsung möglichst vermieden werden soll. Dass sich die DRV durch lange Einbehaltung der NZ "bereichert/zinsloses Darlehen", ist natürlich völliger Unsinn @ Anna!!! Da die laufende Rente für Juli erst Ende Juli ausgezahlt wird (für Juni würde die Rente erst Ende des Monats ausgezahlt), ist es sogar meistens von Vorteil, dass eine Renten"nachzahlung" entsteht. Wenn die KK die Zahlung bereits eingestellt hat, wird sie auch so schnell wie möglich an ihr Geld kommen wollen. Dadurch würde die Juni-Rente sogar schon Anfang oder Mitte Juni ausgezahlt.
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