Da Sie keine "alte" Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen, wäre eine selbständige Tätigkeit grundsätzlich möglich.
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Da Sie keine "alte" Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen, wäre eine selbständige Tätigkeit grundsätzlich möglich.
@ Twistie
Bei dieser Rente ist der Anspruch bereits vor dem 1. Januar 2001 entstanden (Rente wegen Erwerbsunfähigkeit).
Üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, sind Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe Ihres Einkommens grundsätzlich nicht mehr erwerbsunfähig.
Nein, die Antworten sind nicht widersprüchlich.
Es gibt verschiedene Renten:
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Rente wegen Berufsunfähigkeit
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
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