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Experten-Antwort

Eu-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente)

von k.j.06.05.2011 | 08:57
3676 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich beziehe seit knapp 4 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Psychischer Erkrankungen, ich bin unfähig in meinen alten Beruf weiterzuarbeiten. seit knapp 2 Jahren nehme ich an einer WfBM maßnahme Teil (4h/Tag). Jetzt stellt sich mir die frage wie ich am besten aus der Rente wieder raus komme die von meinen WfBM Träger angebotenen Fortbildungen kommen für mich nicht in frage da ich schon 2 Ausbildungen habe und ich dadurch keine Umschulung bekomme. Momentan gibt es zwei Möglichkeiten für mich Studieren was bei der Rente kostenmäßig nicht möglich wehre oder mich Selbständig zu machen. Ich tendiere zu zweiten die frage ist ob so was wehrend der Rente möglich ist im Rahmen der Geringfügigen Beschäftigung, für mich wehre das momentan die einzige Möglichkeit aus der Rente rauszukommen bei meinen Krankheitsbild ist es leider in absehbarer zeit nicht möglich andes Arbeiten zu gehen.

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie keine "alte" Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen, wäre eine selbständige Tätigkeit grundsätzlich möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ Twistie

Bei dieser Rente ist der Anspruch bereits vor dem 1. Januar 2001 entstanden (Rente wegen Erwerbsunfähigkeit).

Üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, sind Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe Ihres Einkommens grundsätzlich nicht mehr erwerbsunfähig.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Nein, die Antworten sind nicht widersprüchlich.

Es gibt verschiedene Renten:

- Rente wegen Erwerbsminderung

- Rente wegen Berufsunfähigkeit

- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Sie sollten sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

-_-am 06.05.2011 | 14:50
Ihre Ausführungen enthalten keine Frage. Natürlich haben Sie das Recht, neben dem Rentenbezug selbständig zu sein. Arbeitseinkommen ist dann der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit, der im Jahresdurchschnitt höchstens 400 EUR betragen darf (monatlich 1/12 der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit). Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. Klären Sie mit der Krankenkasse aber auch die Krankenversicherung bzw. die Höhe des KV-Beitrags ab.
Twistieam 07.05.2011 | 23:14
Was bedeutet denn “alte “ Rente??? Beziehe ebenfalls EU Rente und möchte mich im Rahmen meiner Möglichkeiten selbständig machen.
Twistieam 10.05.2011 | 11:28
Vielen Dank für dir Info. Leider sind die beiden Experten antworten ja widersprüchlich. Wo kann man denn vielleicht die gesetzlichen Grundlagen hierzu einsehen?
Twistieam 10.05.2011 | 13:04
Es ging ja in dem Beitrag um die EU-Rente, die im Falle einer Selbständigkeit allenfalls in eine EM-Rente gewandelt werden könnte? ich denke, die Angst derer, die sich eine eigenverantwortliche Tätigkeit in kleinstem Rahmen vorstellen können (sicher unter der Hinzuverdienstgrenze von 400 €), ist wohl auch immer die, mit einer Anfrage beim Rentenversicherer “schlafende Hunde “ zu wecken (bzw. Misstrauen wachzurufen).
Twistieam 10.05.2011 | 13:05
Es ging ja in dem Beitrag um die EU-Rente, die im Falle einer Selbständigkeit allenfalls in eine EM-Rente gewandelt werden könnte? ich denke, die Angst derer, die sich eine eigenverantwortliche Tätigkeit in kleinstem Rahmen vorstellen können (sicher unter der Hinzuverdienstgrenze von 400 €), ist wohl auch immer die, mit einer Anfrage beim Rentenversicherer “schlafende Hunde “ zu wecken (bzw. Misstrauen wachzurufen).
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