Hallo Marimba67,
Ihr Rentenanspruch steht und fällt mit der medizinischen Beurteilung Ihres Leistungsvermögens. Ob ein Widerspruchs- und Klageverfahren positiv für Sie ausgeht, kann von uns nicht vorhergesagt werden. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, die Einschätzung Ihres Rentenversicherungsträgers gerichtlich überprüfen zu lassen. Hierfür benötigen Sie keinen Anwalt und das Sozialgerichtsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Welche Ansprüche zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts Sie in Ungarn haben, können wir Ihnen leider als Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung nicht beantworten. Vielleicht hilft Ihnen diese EU-Website weiter:
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1113&langId=de&intPageId=4586
Viele Grüße