Hallo,
Ich suche die Rechtsgrundlagen für die EU-Rente, auf die Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderung schon nach 20 Jahren Anspruch haben.
1.In welcher Rechtsgrundlage ist das festgeschrieben?
2. Wie lange bleibt der Anspruch bestehen, wenn ein Mitarbeiter zeitweilig außerhalb der Werkstatt arbeitet?
3. Wo ist das festgelegt?
Danke für jede Antwort.
Mit freundlichem Gruß,
Axel Renneke