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EU-Rente gestellt. Was bei nur 50%? Lieber doch voll auf eigene Gefahr 100% arbeiten?

von weissnichtmehrweiter27.11.2008 | 17:57
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag zusammen, ich bin sehr am verzweifeln. Es wäre schön, wenn mir jemand Tips geben könnte. Also, ich bin seit 1 Jahr im Krankenstand. Bin noch bei meiner Firma angestellt (seit 1 Jahr). Langsam bekomme ich Angst, dass das KK abläuft. Deshalb werde ich vorsichtshalber einen Rentenantrag stellen (psychische Probleme wie Ängste, Depri wg. Rheuma). Meine Frage: Was ist, wenn mir "nur" 50% Rente genehmigt werden? Davon kann ich doch nicht leben! Darf ich dann notfalls auf eigene Gefahr die Rente ablehnen und einen neuen Versuch bei einer anderen Firma (vollzeit) probieren? Oder muß ich die EU-Rente annehmen? Zweite Frage: Wenn ich die EU-Rente von 50% annehme, was wird dann aus meinem ARbeitsverhältnis (Vollzeit)? Bei dieser Firma gibt es keine 50% Angestellte! Muß ich dann kündigen? Muß mir dann die Fa. einen 50% Job anbieten? Wie finde ich überhaupt einen 50% Job? Von der 50% Rente kann ich nicht leben! Bekomme ich dann noch ALG1? (habe seit 21 Jahren ununterbrochen gearbeitet!). Wie weiß nicht was ich machen soll! Ich sag euch schon mal 1000 Dank!!! Schöne Grüße helga

1 Antworten

Rosannaam 28.11.2008 | 10:09
Zunächst einmal: machen Sie einen Schritt nach dem anderen... Es wundert mich eigentlich, dass die Krankenkasse Sie noch nicht zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat. An Ihrer Stelle würde ich einen Reha-Antrag (keinen RENTENANTRAG) bei der DRV stellen. Im Reha-Verfahren wird sodann geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt wird. Stellt der Arzt der DRV fest, dass eine medizinische Maßnahme erfolgreich sein kann, gehen Sie in die med. Reha. Wird sie von vorherein als nicht erfolgreich gesehen, wird der Reha-Antrag abgelehnt und Ihr Leistungsvermögen festgestellt. Ob mit oder ohne Reha: Liegt das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei unter 3 Std. tgl., erhalten Sie eine volle EM-Rente. Der Reha-Antrag gilt dann gemäss § 116 SGB VI als Rentenantrag und dieser formelle Rentenantrag ist dann zu stellen. Bei einem LV von 3 - 6 Std. besteht ein Anspruch auf die teilweise EM-Rente auf Dauer und auf die volle EM-Rente auf Zeit (Arbeitsmarktrente), diese aber erst ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt des Leistungsfalles. Bei einem LV von mehr als 6 Stunden besteht kein Rentenanspruch. Wenn Sie nur die teilweise EM-Rente erhalten, besteht daneben AUF ANTRAG bei der AfA ein Anspruch auf ALG I. Dann ist allerdings § 96 a SGB VI anzuwenden. D.h., wenn die Bemessungsgrundlage des ALG I höher als die Hinzuverdienstgrenze ist, ruht ggfls. die teilweise EM-Rente für die Dauer des ALG-Bezuges. Im übrigen ist die Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen EM-Rente relativ hoch! Einen Teilzeitjob (oder Mini-Job) finden Sie auf dem gleichen Weg, als wenn Sie nicht krank/erwerbsgemindert wären. Über die Arbeitsagentur, die Zeitung, das Internet.... Grundsätzlich MÜSSEN Sie eine EM-Rente nicht annehmen bzw. Sie können sogar darauf verzichten. ABER nur, wenn durch den Verzicht nicht ein anderer Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Sozialamt) zahlungspflichtig wird. Wie gesagt: Gehen Sie einen Schritt nach dem anderen (zunächst Reha-Maßnahme beantragen!). Über die vielen Wenn und Aber jetzt schon zu spekulieren, wäre nicht sinnvoll und würde auf Forumsseite alles sprengen! ;-)) Alles Gute! MfG Rosanna.
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