Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EU-Rente Hinzuverdienstberechnung

von Unwissender29.06.2009 | 16:50
2660 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich erhalte seit 98 eine volle EU-Rente. Nun möchte ich wissen wie der Hinzuverdienstbetrag berechnet wird, da ich mein Elternhaus vermieten möchte. Wenn die Mieteinnahmen z.B. 650E brutto betragen, werden diese dann voll als Hinzuverd. gerechnet oder werden Unkosten wie Finanzierungsraten, Hausmeisterkosten, Reparaturkosten und sonstige Kosten gegengerechnet, um auf den wirklichen Hinzuverd. zu kommen? Zählt nun brutto oder netto?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zum Hinzuverdienst zählen nur effektive Verdienste durch Arbeit oder Selbsständigkeit (keine Zinse, Pacht usw.).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Laut Rentenbescheid müssen Sie jeglichen Hinzuverdienst sofort melden.

10 Antworten

Unwissenderam 29.06.2009 | 17:53
Hallo Corletto und Experte, vielen Dank für die schnelle und übereinstimmende Antwort. Eure Antwort hatte ich schon im I-Net in Bezug auf die Altersrente gelesen, aber eine direkte Parallele zur EU-Rente konnte ich nicht finden und wollte sie auch nicht für selbstverständlich nehmen. Eine Frage ist mir noch eingefallen, da es kein Hinzuverd. ist, muss ich es trotzdem angeben bzw. bei Eintritt sofort melden? Vielen Dank und viele Grüße Nichtmehrganzunwissender
Corlettoam 29.06.2009 | 17:04
Einnahmen aus einer Vermietung zählen n i c h t als Hinzuverdienst im Rahmen der 400 € Regelung bei einer vollen EM-Rnete ! Wie der Name HinzuVERDIENST schon sagt, geht es hierbei nur um einen Verdienst aus einer abhängigen Beschäftigung ( also einem Arbeitsverhältnis ) oder einer selbstständigen Tätigkeit. Auch andere Dinge wie Zinsen, Dividenden etc. zählen nicht dazu. Davon können Sie soviel " dazu verdienen " zu ihrer EM-Rente wie Sie wollen.
-_-am 29.06.2009 | 19:05
Da Sie ja jetzt schon wissen, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht anzurechnen sind, können Sie die Meldung an den Rentenversicherungsträger "vergessen". Ihre Sachbearbeitung wird dankbar sein! ;-)
Unwissenderam 29.06.2009 | 20:04
Hallo -_- das klingt logisch und genau das macht mir Angst. Meiner Erfahrungen mit Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen in D hatte alle eins gemeinsam --> sie waren unlogisch, unreal und oft auch ungerecht. Da es nicht in die Berechnung eingeht, geht es sie eigentlich auch nichts an (Datenschutz) --> logisch, ABER wäre dies nicht ein Verstoss gegen die Meldepflicht (oder wie das auch immer heißt) und ein guter Grund die Rente deswegen zu kürzen oder zu streichen!?
-_-am 30.06.2009 | 01:27
Nein!
Unwissenderam 30.06.2009 | 06:34
Hallo -_- auf was ist das nein bezogen, den Verstoss oder Kürzen und Streichen? Der Experte meinte ja:"Laut Rentenbescheid müssen Sie jeglichen Hinzuverdienst sofort melden." mir war so als hätte ich das auch so gelesen. Also jeglichen auch den der sie eigentlich nichts angeht. Im Datenschutzstaat werden doch jetzt alle Einnahmen der Rentner per Gesetz an das FA gemeldet.
...am 30.06.2009 | 07:12
Es sei denn die Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung werden als Gewerbeeinnahmen versteuert...
B´sonam 30.06.2009 | 10:22
Sie müßen die MIeteinnahmen nicht melden. Meldepflichtig ist nur (wie im Rentenbescheid angegeben) ein "Hinzuverdienst". Hinzuverdienst laut Gesetz (§ 96a SGB VI) sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen. Was das im einzelnen ist steht in den §§34 SGB VI, 14,15 und 17 SGB IV. Mieteinnahmen tauchen da nicht auf. Die Expertenantwort könnte etwas eindeutiger sein :-)
Unwissenderam 30.06.2009 | 11:22
Hallo B'son, vielen Dank für die "untermauerte" Antwort. §en sind immer gut und man kann es besser nachvollziehen. Nehme an für das FA gelten die §en aber nicht ;-)
B´sonam 30.06.2009 | 12:37
Da liegen sie richtig... Wobei, versuchen sie`s doch mal ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026