Hallo,
ich erhalte seit 98 eine volle EU-Rente. Nun möchte ich wissen wie der Hinzuverdienstbetrag berechnet wird, da ich mein Elternhaus vermieten möchte. Wenn die Mieteinnahmen z.B. 650E brutto betragen, werden diese dann voll als Hinzuverd. gerechnet oder werden Unkosten wie Finanzierungsraten, Hausmeisterkosten, Reparaturkosten und sonstige Kosten gegengerechnet, um auf den wirklichen Hinzuverd. zu kommen? Zählt nun brutto oder netto?
Einnahmen aus einer Vermietung zählen n i c h t als Hinzuverdienst im Rahmen der 400 € Regelung bei einer vollen EM-Rnete !
Wie der Name HinzuVERDIENST schon sagt, geht es hierbei nur um einen Verdienst aus einer abhängigen Beschäftigung
( also einem Arbeitsverhältnis ) oder einer selbstständigen Tätigkeit.
Auch andere Dinge wie Zinsen, Dividenden etc. zählen nicht dazu.
Davon können Sie soviel
" dazu verdienen " zu ihrer EM-Rente wie Sie wollen.
Hallo Corletto und Experte,
vielen Dank für die schnelle und übereinstimmende Antwort.
Eure Antwort hatte ich schon im I-Net in Bezug auf die Altersrente gelesen, aber eine direkte Parallele zur EU-Rente konnte ich nicht finden und wollte sie auch nicht für selbstverständlich nehmen.
Eine Frage ist mir noch eingefallen, da es kein Hinzuverd. ist, muss ich es trotzdem angeben bzw. bei Eintritt sofort melden?
Vielen Dank und
viele Grüße
Nichtmehrganzunwissender
Da Sie ja jetzt schon wissen, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht anzurechnen sind, können Sie die Meldung an den Rentenversicherungsträger "vergessen".
Ihre Sachbearbeitung wird dankbar sein! ;-)
Hallo -_-
das klingt logisch und genau das macht mir Angst. Meiner Erfahrungen mit Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen in D hatte alle eins gemeinsam --> sie waren unlogisch, unreal und oft auch ungerecht. Da es nicht in die Berechnung eingeht, geht es sie eigentlich auch nichts an (Datenschutz) --> logisch, ABER wäre dies nicht ein Verstoss gegen die Meldepflicht (oder wie das auch immer heißt) und ein guter Grund die Rente deswegen zu kürzen oder zu streichen!?
Nein!
Hallo -_-
auf was ist das nein bezogen, den Verstoss oder Kürzen und Streichen?
Der Experte meinte ja:"Laut Rentenbescheid müssen Sie jeglichen Hinzuverdienst sofort melden." mir war so als hätte ich das auch so gelesen. Also jeglichen auch den der sie eigentlich nichts angeht. Im Datenschutzstaat werden doch jetzt alle Einnahmen der Rentner per Gesetz an das FA gemeldet.
Es sei denn die Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung werden als Gewerbeeinnahmen versteuert...
Sie müßen die MIeteinnahmen nicht melden.
Meldepflichtig ist nur (wie im Rentenbescheid angegeben) ein "Hinzuverdienst".
Hinzuverdienst laut Gesetz (§ 96a SGB VI) sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen.
Was das im einzelnen ist steht in den §§34 SGB VI, 14,15 und 17 SGB IV.
Mieteinnahmen tauchen da nicht auf.
Die Expertenantwort könnte etwas eindeutiger sein :-)
Hallo B'son,
vielen Dank für die "untermauerte" Antwort. §en sind immer gut und man kann es besser nachvollziehen. Nehme an für das FA gelten die §en aber nicht ;-)
Da liegen sie richtig...
Wobei, versuchen sie`s doch mal ;-)