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Zur Experten-Antwort springenHallo mudhater,
W*lfgang hat Ihnen bereits eine ausführliche und richtige Antwort gegeben.
Etwas konkreteres kann ich leider auch nicht beisteuern. Insbesondere die Frage des Leistungsfalles und Rentenbeginns (und damit der Anwendung altes/neues Recht) lässt sich ohne genaue Kenntnis der Akte nicht so einfach beantworten. Zwar liegt neues Recht (also Zurechnungszeit bis 62) nahe, wenn der Antrag erst heute gestellt würde (unabhängig vom Eintritt der EM) - da aber bei Ihnen auch die Reha eine Rolle spielen könnte, möchte ich mich da auch nicht festlegen.
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