Sofern Ihr Mann deutscher Staatsbürger ist und die Rente nicht aufgrund der Arbeitsmarktsituation gewährt wurde, ist eine Wohnsitznahme im Ausland unschädlich. Sollten der Rentenberechnung allerdings Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zugrunde liegen, wäre ggf. eine Kürzung vorzunehmen. Wegen des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes im Ausland wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.