Mein Mann (48) bezieht aufgrund seiner psychischen Erkrankung seit 1999 Erwerbsunfähigkeitsrente. Nun spielen wir mit dem Gedanken unseren dauerhaften Aufenthalt nach Uruguay zu verlegen. Wird die Rente auch dorthin in voller Höhe ausbezahlt und in welcher Währung. Erhöht sich der Beitragssatz zur Krankenversicherung? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Sofern Ihr Mann deutscher Staatsbürger ist und die Rente nicht aufgrund der Arbeitsmarktsituation gewährt wurde, ist eine Wohnsitznahme im Ausland unschädlich. Sollten der Rentenberechnung allerdings Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zugrunde liegen, wäre ggf. eine Kürzung vorzunehmen. Wegen des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes im Ausland wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Wird nur ein Problem geben wenn die DRV überprüfen will ob sich die Gesundheitlichen Voraussetzungen für den Rentenbezug geändert haben.
Wieso ein Problem, gibt's in Uruguay keine Ärzte?
Doch,jede Menge sogar,aber keine die als Gutachter für die DRV arbeiten.Das muß man schon in Deutschland erledigen.
Irrtum.
Das funktioniert so mit Uruguay: Rentner schickt Befundbericht seines urugayischen Hausarztes an die Rentenversicherung. Wird ins Deutsche übersetzt und Schreibtischarzt der Rentenversicherung vorgelegt. Der macht auf der Grundlage des Befundberichtes Leistungsbeurteilung.
So einfach ist das mit Uruguay.
Alles klar?
Viele Grüße aus Montevideo