Hallo Siggi,
wie Schade bereits mitgeteilt hat, können Personen, die 1956 geboren sind nicht bereits mit 60 eine Altersrente erhalten. Der früheste Rentenbeginn wäre mit 60+10 Mon. möglich. Dies setzt voraus, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wird und mit Rentenbeginn der Altersrente eine Schwerbehinderung vorliegt. Aufgrund der Besitzschutzregelung kann sich die Bruttorentenhöhe nach der Umwandlung in eine Altersrente nicht vermindern. Sie haben die Möglichkeit mittels einer Probeberechung den Betrag der Altersrente zum gewünschten Rentenbeginn vorab feststellen zu lassen. Die zuständige Sachbearbeitung nimmt diese Berechnung auf Wunsch vor.