Hallo,
ich beziehe seit 1985 eine EU-Rente.
Wird diese mit Alter 65 automatisch in eine Altersrente umgewandelt ?
Ist i.d.R. mit einem gleichbleibenden Rentenbetrag zu rechnen oder fällt die Alters-Rente geringer aus ?
Danke für eine Antwort.
Mit 65 (oder je nach Jahrgang auch später) wird die EU Rente in die Regelaltersrente "umgewandelt" - am Betrag ändert sich in aller Regel nichts, weniger wird es auf keinen Fall (aber meist auch nicht mehr).
Die DRV schreibt Sie einige Wochen vorher an. Sie müssen dann einen verkürzten Rentenantrag stellen.
Das heißt: so ganz automatisch erfolgt die Umwandlung in Altersrente also nicht.
Die DRV schreibt Sie einige Wochen vorher an. Sie müssen dann einen verkürzten Rentenantrag stellen.
Das heißt: so ganz automatisch erfolgt die Umwandlung in Altersrente also nicht.
Das ist - mit Verlaub - Unsinn.
Die "Umwandlung" erfolgt von Amts wegen ohne erneute Antragstellung (§ 115 Absatz 3 SGB VI).
Es wird im Zusammenhang mit der "Umwandlung" lediglich ein Fragebogen (zur Prüfung weiterer anrechenbarer Zeiten, Auswirkung von Rechtsänderungen etc.) versandt.
Die DRV schreibt Sie einige Wochen vorher an. Sie müssen dann einen verkürzten Rentenantrag stellen.
Das heißt: so ganz automatisch erfolgt die Umwandlung in Altersrente also nicht.
Ja, und dieser Fragebogen heißt im Normalfall "Verkürzter Rentenantrag".
Das ist - mit Verlaub - Unsinn.
Die "Umwandlung" erfolgt von Amts wegen ohne erneute Antragstellung (§ 115 Absatz 3 SGB VI).
Es wird im Zusammenhang mit der "Umwandlung" lediglich ein Fragebogen (zur Prüfung weiterer anrechenbarer Zeiten, Auswirkung von Rechtsänderungen etc.) versandt.