Hallo Gerd,
wie von Ihnen bereits erwähnt, würde ich an Ihrer Stelle Ihren Rentenversicherungsträger um Ausstellung einer Bescheinigung bzgl. des für Sie frühestmöglichen Altersrentenbeginns ohne Abschläge bitten.
Zusätzlich können Sie auch ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger vereinbarten.
Grds. gilt die Faustregel, dass Sie gut drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn die Rente beantragen sollten.