Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDurch eine Besitzschutzregelung im Rentenrecht, werden mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte für die Altersrente übernommen - mit einer Rentenverminderung ist somit nicht zu rechnen.
Die Altersrente könnte höher ausfallen, wenn sich nach aktuellem Recht mehr persönliche Entgeltpunkte ergeben. Auch wenn mit Vollendung des 63. Lebensjahres (sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist) bei der Altersrente für langjährig Versicherte 10,2 % Abschlag zu berechnen wäre, kann ggf. die Altersrentenberechnung günstiger ausfallen als Ihr bisheriger Rentenanspruch. Abschlagsfrei wäre diese Rente erst mit 65 Jahren und 10 Monaten. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung wäre die Rente ab dem 63. Lebensjahr und 10 Monaten abschlagsfrei, ein früherer Rentenbeginn führt zu geringen Abschlägen.
Bedenken Sie, auch andere Ansprüche (z.B. auf eine Betriebsrente) können vom Beginn der Altersrente abhängen.
Ich empfehle Ihnen, zum 63. Lebensjahr eine Probeberechnung über die Höhe der Altersrente von der Rentenversicherung fertigen zu lassen.
Darf ich Sie noech etwas frage. Wenn meine Mutter jetzt mit 63 in die Altersrente wechseln möchte, hat sie dann die regulären Abschläge? Ich meinte, im Internet eine Tabelle gesehen zu haben, wo erklärt wird, dass die EM-Renten, die vor 2012 gezahlt wurden, abschlagsfreie Altersrenten mit 63 sind. Ist dem so?? Vielen lieben Dank!!@W*lfgang also verstehe ich es richtig, dass meine Mutter definitiv nicht weniger Altersrente bekommt als die bisherige EU-Rente??JA! Gruß w. ...neben allen 'kruden' Varianten 'falscher' Rentenfeststellung aus früheren Bescheiden und damit einhergehender Minderung/Ausschleichung - überlesen Sie das einfach!!! 9999 von 10000 erhalten schlicht die alte Rente unter neuem Namen :-)
Hallo Rentenuschi, ...es gibt auch Personen, die zur Reaktion auf die Anfrage der DRV nicht mehr in der Lage sind /oder keinen Bock drauf haben /eh im ergänzenden Sozialleistungsbezug sind, und sich auch sonst kein Schwein drum kümmert - dann läuft es wie?!! ;-) Insofern ist das keine Empfehlung von mir für den Normalfall, sondern lediglich die Folgereaktion der DRV, wenn man/frau es nicht macht/machen kann. Gruß w. PS: >Ist unnötiger Verwaltungsaufwand. ...macht sich die DRV denn diesem zusätzlichen/unnötigen Verwaltungsaufwand nicht selbst??? Unter uns: die alte EMRT/BU-EURT schlicht 'umwandeln' nach Erreichen der Regelaltersgrenze UND mit einem Begleitschreiben versehen, dass ggf. noch unbekannte Versicherungszeiten (nach)zu erfassen sind/und was sonst auf dem schmalen Fragebogen mit unter 20 Sachverhalten wichtig sein könnte ...wie viel weniger wäre der Verwaltungsaufwand, wenn nur 1 von 1000 Fällen nachjustiert werden müsste - nee, stattdessen tritt die DRV hier bei jedem in mehrfache *Mimimi-Vorleistung und *nervt wiederholt mit null zusätzlichem Erkenntnisgewinn – Papier und Druckerschwärze sind ja ohne Ende vorhanden, von Personalkosten mal abgesehen:-) Treten Sie jetzt Ihre LOB/alternativ Prämie für einen Verbesserungsvorschlag an mich ab? Sollten sich aber beeilen, bevor der BRH die bisherige Verwaltungspraxis *bemängelt *gMachen Sie nix, wird die Rente mit Erreichen der Regelaltersrente (65+10) - letztendlich sogar automatisch - in die Regelaltersrente 'umgewandelt'. w.Tolle Empfehlung! Bis dahin werden nämlich - erst der Antrag - dann eine Erinnerung - dann noch eine Erinnerung verschickt. Ist unnötiger Verwaltungsaufwand. Man kann das Antragsformular (das automatisch verschickt wird) auch einfach ausfüllen und zurücksenden. MfG
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