Zitiert von: Rentenuschi
Zitiert von: W*lfgang
Machen Sie nix, wird die Rente mit Erreichen der Regelaltersrente (65+10) - letztendlich sogar automatisch - in die Regelaltersrente 'umgewandelt'.
w.
Tolle Empfehlung!
Bis dahin werden nämlich
- erst der Antrag
- dann eine Erinnerung
- dann noch eine Erinnerung
verschickt.
Ist unnötiger Verwaltungsaufwand. Man kann das Antragsformular (das automatisch verschickt wird) auch einfach ausfüllen und zurücksenden.
MfG
Hallo Rentenuschi,
...es gibt auch Personen, die zur Reaktion auf die Anfrage der DRV nicht mehr in der Lage sind /oder keinen Bock drauf haben /eh im ergänzenden Sozialleistungsbezug sind, und sich auch sonst kein Schwein drum kümmert - dann läuft es wie?!! ;-)
Insofern ist das keine Empfehlung von mir für den Normalfall, sondern lediglich die Folgereaktion der DRV, wenn man/frau es nicht macht/machen kann.
Gruß
w.
PS: >Ist unnötiger Verwaltungsaufwand.
...macht sich die DRV denn diesem zusätzlichen/unnötigen Verwaltungsaufwand nicht selbst???
Unter uns: die alte EMRT/BU-EURT schlicht 'umwandeln' nach Erreichen der Regelaltersgrenze UND mit einem Begleitschreiben versehen, dass ggf. noch unbekannte Versicherungszeiten (nach)zu erfassen sind/und was sonst auf dem schmalen Fragebogen mit unter 20 Sachverhalten wichtig sein könnte ...wie viel weniger wäre der Verwaltungsaufwand, wenn nur 1 von 1000 Fällen nachjustiert werden müsste - nee, stattdessen tritt die DRV hier bei jedem in mehrfache *Mimimi-Vorleistung und *nervt wiederholt mit null zusätzlichem Erkenntnisgewinn – Papier und Druckerschwärze sind ja ohne Ende vorhanden, von Personalkosten mal abgesehen:-)
Treten Sie jetzt Ihre LOB/alternativ Prämie für einen Verbesserungsvorschlag an mich ab? Sollten sich aber beeilen, bevor der BRH die bisherige Verwaltungspraxis *bemängelt *g