Hallo Boah_Ey,
den Ausführungen von Biggi schließen wir uns an.
Die Zeit des EM-Rentenbezuges zählt bei den
35 Versicherungsjahren als Anrechnungszeit mit.
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Hallo Boah_Ey,
den Ausführungen von Biggi schließen wir uns an.
Die Zeit des EM-Rentenbezuges zählt bei den
35 Versicherungsjahren als Anrechnungszeit mit.
Eine "sogenannte" gibt es nicht. Hat Sie die volle oder nicht? Sofort geht auch nicht. Sie muss schon einen Antrag auf AR fürfür Schwerbehinderte stellen.Sie hat die volle EU-Rente. Antrag auf AR wurde schon gestellt. Jedoch erst mit 65+? Jahren. Meine Frage bezieht sich darauf, ob es derzeit Auswirkungen haben könnte, dass sie jetzt 50 % Schwerbehindert ist. Zählt die EU Rente zu den 35 Versicherungspflichtigen Jahren?? Kann sie also schon jetzt mit 63 ohne Abschläge von der EU in die AR wechseln?? Danke
Eine "sogenannte" gibt es nicht. Hat Sie die volle oder nicht? Sofort geht auch nicht. Sie muss schon einen Antrag auf AR fürfür Schwerbehinderte stellen.Sie hat die volle EU-Rente. Antrag auf AR wurde schon gestellt. Jedoch erst mit 65+? Jahren. Meine Frage bezieht sich darauf, ob es derzeit Auswirkungen haben könnte, dass sie jetzt 50 % Schwerbehindert ist. Zählt die EU Rente zu den 35 Versicherungspflichtigen Jahren?? Kann sie also schon jetzt mit 63 ohne Abschläge von der EU in die AR wechseln?? Danke
Sie hat die volle EU-Rente. Antrag auf AR wurde schon gestellt. Jedoch erst mit 65+? Jahren. Meine Frage bezieht sich darauf, ob es derzeit Auswirkungen haben könnte, dass sie jetzt 50 % Schwerbehindert ist. Zählt die EU Rente zu den 35 Versicherungspflichtigen Jahren?? Kann sie also schon jetzt mit 63 ohne Abschläge von der EU in die AR wechseln?? DankeDie Abschläge bleiben für immer.
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