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EU-Rente in Gefahr wg. arbeitsgerichtlich erstrittener Nachzahlungen?

von iggy15.12.2007 | 21:54
1203 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte ExpertInnen, ich übe - neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - eine Nebentätigkeit seit dem 1. April aus, und zwar mit einem Einkommen von 300-350 €/Monat. Es hat sich jetzt herausgestellt, dass das gezahlte Einkommen erheblich zu niedrig ist, weil - beim Arbeitgeber eine tarifähnliche Regelung vorliegt, nach der sozialversicherungspflichtige Beschäftigte erheblich mehr verdienen, - gesetzliche Nachtarbeitszuschläge und SOnn- und Feiertagszuschläge, wie sie Soz.vers. Beschäft. gewährt werden nicht gezahlt werden - Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wie es soz.vers. Beschäft. gewährt wird, nicht gezahlt wird. Wenn ich nun meine Ansprüche nachfordere und gegebenenfalls einklage, dann überschreite ich ja (ohne mein Verschulden) rückwirken die Hinzuverdienstgrenzen. Ist dies unschädlich, oder gibt es eine andere Lösung, oder darf sich mein Arbeitgeber freuen, weil er vor meinen Nachforderungen dadurch geschützt ist, dass ich mich damit selbst ins Knie schiessen würde? Herzlichen Dank im Voraus für ihre Auskunft. iggy PS: Um die Dimension deutlich zu machen - der Stundenverdienst beträgt unter 2,50 - die Nachforderung käme möglicherweise auf mehr als den bereits erhaltenen Betrag.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo iggy und kritikaster,

wir verweisen ganz oben im Forum darauf, dass alle Antworten von Fachleuten der Rentenversicherung mit "Experte" und einem blauen Pfeil versehen sind.

Gruß

Redaktion

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Gewährung der Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt im Regelfall ein Restleistungsvermögen für zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von unter drei Stunden täglich zugrunde (Fälle mit verschl. Teilzeitarbeitsmarkt mal außen vor)..

Mit den von Ihnen gen. Zahlen zur Arbeitszeit (auch unter Hinweis auf Bereitschaftsdienst) bestätigen Sie nun nicht gerade eine solche Leistungsbeurteilung.

Inwieweit dies dann zu einer Nachuntersuchung kommen kann, hat der für Sie zuständige RV Träger zu beurteilen.

PS: Es ist derzeit wieder eine Gesetzesänderung zu den Vorschriften zur Einkommensanrechnung (§§ 34 und 96a SGB VI) geplant. Unter anderem soll damit die Hinzuverdienstgrenze für die Gewährung der ungekürzten Rente wegen voller EM auf 400 Euro angehoben werden. Wie gesagt, dies alles ist noch in Planung...

MfG

12 Antworten

Rentenprüferam 16.12.2007 | 01:49
Um bei einem Stundenlohn von 2,50 € auf einen Monatsverdienst von 350 € zu kommen, muss man in einem Monat mit rd. 22 Arbeitstagen ca. 6,5 Stunden täglich arbeiten. Als vollständig Erwerbsgeminderter kann man aber nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten. Mit welchem Recht beziehen Sie also eine volle EM-Rente ? Ich hoffe, dass Ihre Rentenberechtigung noch einmal gründlichst überprüft wird !
iggyam 16.12.2007 | 07:01
Es handelt sich um Präsenz-Bereitschaftsdienst in einer betreuten Senioren-Wohneinrichtung - d.h., ich kann dort auch schlafen - bin eben aufgestanden - der Kaffee läuft gerade durch! ;-) Freundliche Grüße und vilen Dank im voraus für jeden freundlich gemeinten Rat
Kritikasteram 16.12.2007 | 11:36
leider handelt es sich bei dem User '"Rentenprüfer" nicht wirklich um eine Person, die hier nützliche Auskünfte erteilt. Vielmehr wird durch unsachliche Aussagen eher das Gegenteil erreicht. Bedauerlicherweise ist die Redaktion nicht in der Lage dem Einhalt zu gebieten. Ignorieren Sie einfach die Aussage.
Maureram 16.12.2007 | 12:37
Rentenprüfer hat RECHT und Sie sind wie unter betreff genannt ein..............unterstützer.... Auch ihre Beiräge gehören ungelesen gelöscht! Maurer
Maureram 16.12.2007 | 14:27
sie sollten nicht die Beiträge von Maurer löschen sondern von Kritikasper wegen Beihilfe zum Betrug...! Stellen sie die sachlichen und tatsächlichen Beiträge, die sie dummerweise gelöscht haben, wieder rein, gell Birgitche!! Maurer
Birgitam 16.12.2007 | 13:49
Wieso sind die Aussagen von "Rentenprüfer" unsachlich ? Wenn jemand 6,5 Stunden täglich arbeiten kann, liegt tatsächlich keine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vor. Noch nicht einmal eine teilweise !
iggyam 16.12.2007 | 15:01
Es handelt sich um Bereitschaftsdienst, bei dem nicht festgelegt ist, wieviel Prozent der Tätigkeit als Arbeitsleistung gewertet wird. Ich erwähnte schon, ich kann dort schlafen. All jene, die meine, dass ich mit meinen 800 € Rente und dem was ich mühselig dazuverdiene Sozialschmarotzertum praktiziere und die Rentenkassen plündere, mögen bitte Ihr Füllhorn an Kritiker-Gülle über mich ausgieesen - die anderen, die mir Rat geben wollen, bitte ich, dies zu berücksichtigen. Danke iggy
dirkam 16.12.2007 | 14:22
Ich würde die Antwort von Rentenprüfer nicht ignorieren. Die Frage ist, ob diee Tätigkeit als Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gilt. Wenn ja hätten Sie bewiesen, dass Sie mehr als 6 Std auf dem allg. Arbeitsmarkt tätig sein können. Wenn Sie dann nicht auf Kosten Ihrer Gesundheit tätig sind, würde Ihnen keine Rente zustehen- Ich halte aber diese Tätigkeit für keine des allg. Arbeitsmarktes, sondern eher als die eines Ansprechpartners für den Fall der Fälle, also reine Anwesenheit öhne konkrete Verpflichtung Aber wie dies bei einer kritischen Bewertung seitens der DRV bewertet wird weiss wohl keiner, würde aber mit dem Schlimmsten rechnen
Jürgenam 16.12.2007 | 15:29
Ich denke, dass es sich um einen Sonderfall handelt. Ich würde empfehlen, mit allen, den Arbeitsvertrag betreffenden, Unterlagen zu einem Rentenberater zu gehen und um Hilfe zu bitten. Manche Beiträge in diesem Forum sind wohl sehr aus dem Bauch heraus, ohne Beachtung der gesamten Umstände. Das Herbeten der Gesetze bringt hier nicht wirklich weiter. Viel Erfolg. Jürgen
dirkam 16.12.2007 | 15:49
Deshalb ja meine Zweifel an einer "Tätigkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt" Als Ansprechpartner anwesend zu sein ist ja noch keine Tätigkeit .... Rentenhöhe 800 ist nicht viel, habe mit Sohn auch nicht mehr Rente zur verfügung....
dirkam 16.12.2007 | 15:59
ts ts ts
dirkam 16.12.2007 | 16:20
Sehr geehrter Herr, der sich jetzt ebenfalls dirk nennt Könnten Sie bitte Ihre geistigen Höhenfluge, zumindest innerhalb eines Themas, unter einem ungenutzten Nickname veröffentlichen ? Ich bin mir sicher, dass Ihr Verhalten nicht ganz den Forenregeln entspricht.
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