Hallo iggy und kritikaster,
wir verweisen ganz oben im Forum darauf, dass alle Antworten von Fachleuten der Rentenversicherung mit "Experte" und einem blauen Pfeil versehen sind.
Gruß
Redaktion
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Hallo iggy und kritikaster,
wir verweisen ganz oben im Forum darauf, dass alle Antworten von Fachleuten der Rentenversicherung mit "Experte" und einem blauen Pfeil versehen sind.
Gruß
Redaktion
Der Gewährung der Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt im Regelfall ein Restleistungsvermögen für zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von unter drei Stunden täglich zugrunde (Fälle mit verschl. Teilzeitarbeitsmarkt mal außen vor)..
Mit den von Ihnen gen. Zahlen zur Arbeitszeit (auch unter Hinweis auf Bereitschaftsdienst) bestätigen Sie nun nicht gerade eine solche Leistungsbeurteilung.
Inwieweit dies dann zu einer Nachuntersuchung kommen kann, hat der für Sie zuständige RV Träger zu beurteilen.
PS: Es ist derzeit wieder eine Gesetzesänderung zu den Vorschriften zur Einkommensanrechnung (§§ 34 und 96a SGB VI) geplant. Unter anderem soll damit die Hinzuverdienstgrenze für die Gewährung der ungekürzten Rente wegen voller EM auf 400 Euro angehoben werden. Wie gesagt, dies alles ist noch in Planung...
MfG
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