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eu-Rente, Lehrzeit und Erziehungsurlaub

von Michamorgenrot25.09.2007 | 15:31
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Aufgrund einer schweren Tumorerkrankung legte mir mein Arzt nahe eu-Rente zu beantragen, für mich ergibt sich folgende Fragestellung: ich war Jahre lang selbständig und kann daher nur folgende Beitragszahlungen vorweisen: 3 Jahre Lehrausbildung 6 Jahre Studium??(anrechenbar) 9 Monate fest angestellt und im Laufe des Arbeitsverhältnisses 2 Jahre Erziehungsurlaub??(anrechnbar) Meine Frage ist nun ob ich überhaupt EU-Rentenberechtigt bin, und wenn nicht welche Versorgungsmöglichkeit alternativ besteht? Vielen Dank Michamorgenrot

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Neben den medizinischen Voraussetzungen (teilweise oder volle Erwerbsminderung) müssen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zudem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) mit Beitragszeiten erfüllt ist und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre (36 Monate) mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind.

Ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (hier insbesondere die 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren) erfüllt haben, wird wohl entscheidend davon abhängen, zu welchem Zeitpunkt ggf. der Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt wird.

Ich kann mich daher nur dem Rat von "???" und "Schade" anschließen: Suchen Sie eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen auf. Die für Sie nächstgelegene finden Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen".

4 Antworten

Schadeam 25.09.2007 | 15:47
da Sie nicht angegeben haben, wann genau diese Zeiten lagen, kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Lassen Sie sich doch persönlich bei einer Beratungsstelle der DRV beraten, dort können Sie Ihre Fragen stellen. Wenn Sie schon lange nicht mehr rentenversichert waren, sieht es aber tendentiell schlecht mit einem Rentenanspruch aus.
???am 25.09.2007 | 15:40
Leider lässt sich aufgrund Ihrer Angaben keine 100% sichere Antwort geben. Das geht schon mit der Frage los, wann Ihr Kind geboren wurde. Sollte es nach dem 31.12.1991 geboren sein, haben Sie wenigtens die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt. Sie müssen jedoch auch noch in den letzten 5 Jahren 36 Pflichtbeiträge haben. Im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit lässt sich das im Forum wahrscheinlich nicht klären. Suchen Sie daher umgehend (!) eine Beratungsstelle auf. Sollten Sie die versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Rente nicht erfüllt haben, kann ich Ihnen nur wünschen, dass Sie privat vorgesorgt haben. Ansonsten werden Sie ein Fall für die Sozialhilfe oder evtl. Grundsicherung.
Michamorgenrotam 25.09.2007 | 16:11
Meine Lehrzeit absolvierte ich von 1988 bis 1991 Meine Festanstellung begann am 1.2.2005, aus dieser heraus begann in 10/05 mein Erziehungsurlaub, da meine Tochter in 08/05 geboren wurde das Arbeitsverhltnis besteht weiterhin, allerdings bin ich nach Beendigung des Erziehungsurlaubes nun Krank geschrieben und beziehe Krankengeld. vielen Dank
Schadeam 25.09.2007 | 16:47
für eine EM Rente müssen Sie in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Pflichtbeiträge aufweisen. Wenn Sie erst wieder seit 02/2005 versichert sind (und davor mehrere Jahre nicht versichert waren), dann liegt der 36. Pflichtbeitrag frühestens im Januar 2008. Und erst dann besteht wieder ein Versicherungsschutz. Tritt also ein Fall der Erwerbsminderung noch im Jahr 2007 ein, dürften Sie Pech gehabt haben. Aber bei der Beratungsstelle kann das genau geprüft werden.
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