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Eu Rente Leistungsfall (ab 7.Monat) Wo her bekomme ich in der Zwischenzeit Geld?

von Doro27.09.2009 | 14:14
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebe Forenmitglieder , Bin seit 06.2008 au Kg aussteuerung ende 11.2009 Eu Antrag 08.2009 Bescheid Eu ab 08.2009 befristet bis 03.2011 Rentenbeging 1.03.2010 (7 Monatsfrist) Wo bekomme ich von 12.2009 bis 02.2010 Geld her? Afa, Hartz 4 oder Grundsicherung? Hoffe hier kann mir einer weiter helfen! Lieben Gruß Doro

2 Antworten

Hannesam 27.09.2009 | 18:10
Das soll jetzt kein persönlicher Vorwurf gegen @doro sein, da man ja ihre genaue Situation warum und wieso nicht kennt ABER : In so eine Situation kommt man auch deshalb , wenn man versucht die 78 Wochen Krankengeldzahlung bis zum letzten Tag auszunutzen ! Natürlich ist das rechtlich o.k., aber ob es immer schlau ist ?? In ihrem Falle wohl eher nicht.... Eine frühzeitigere EM-Antragstellung - also schon im April/Mai - statt erst im August, hätte die jetzt enstandene Situation ja erst gar nicht entstehen lassen. Aus meiner Sicht werden Sie die 2 Monate bis zur ersten Rentenzahlung selber aus ihrem Vermögen bzw. der vorherigen Krankengeldzahlung bestreiten müssen. Den genauen Tag des Leitungsfalles und damit des Rentenbeginnes, sollten Sie wie schon geschrieben allerdings genauestens - von Fachleuten - prüfen lassen. Hier könnte man durch einen Widerspruch event. eine frühere Rentezahlung erwirken.
-_-am 27.09.2009 | 17:36
AfA, Hartz 4 oder Grundsicherung? "Hoffe, hier kann mir einer weiter helfen!" Die Deutsche Rentenversicherung hilft da jedenfalls nicht, wie Sie schon richtig erkannt hatten. Allerdings sollten Sie prüfen, ob Sie gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch erheben wollen. Wenn AU bereits seit 06/2008 durchgehend besteht, warum sollte dann der Leistungsfall erst 08/2009 eingetreten sein? Nur weil dann der Rentenantrag erst gestellt worden ist? Wenn Sie Mitglied beim VdK oder SoVD sind, lassen Sie sich da unbedingt beraten. Krankengeld ist ausgesteuert und ALG werden Sie wegen der bereits festgestellten Erwerbsminderung vermutlich nicht bekommen, denn Sie stehen ja dem Arbeitsmarkt weder zur Verfügung, noch sind Sie tatsächlich arbeitswillig. Da Sie nicht dauerhaft, sondern nur auf Zeit erwerbsgemindert sind, besteht auch kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Fragen Sie daher also vorrangig bei der örtlichen Zahlstelle für das ALGII (z. B. Jobcenter) nach. Da ALGII eine bedarfsabhängige Leistung ist, kann allerdings eine Bedarfsgemeinschaft oder das evtl. vorhandene Sparguthaben dazu führen, dass Sie in der Zwischenzeit gar keine Leistung erhalten. Dann bleibt Ihnen möglicherweise nur, Ihren soeben neu gewählten Bundestagsabgeordneten einmal "vor´s (Mandats-)Knie zu treten" damit eine bessere gesetzliche Regelung geschaffen wird.
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