Nach den Erkenntnissen der Rentenversicherung sind Sie in Ihrer Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt, dass Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beanspruchen können. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand, muss der Versicherungsträger eine Überprüfung vornehmen und ggf. beim Arbeitgeber Art und Umfang Ihrer Tätigkeit erfragen.