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Experten-Antwort

EU-Rente nach der Scheidung

von marga08.02.2013 | 22:10
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrter Experte, mein Lebensgefährte ist seit März 2010 rechtskräftig geschieden und Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. Ehezeit begann 01.08.1984 und endet am 31.08.2009. Scheidungsantrag wurde vor dem 1.9.2009 gestellt. Meine Frage hierzu: Er wird wahrscheinlich EU-Rente beantragen wegen Schlaganfall. Hat er Anspruch auf seinen abgegebenen Versorgungsausgleich bis seine geschiedene Ehefrau in Rente geht? Wie wird das gehandhabt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Versorgungsausgleich wird grundsätzlich mit Beginn der Rente wirksam, wenn er zuvor rechtskräftig wurde (§ 99 SGB VI), ansonsten wird er mit dem Folgemonat der Rechtskraft wirksam (§ 101 Abs. 3 SGB VI).

War der Versicherte BEI DURCHFÜHRUNG des Versorgungsausgleich bereits Rentner, wird von der sofortigen Kürzung der Rente abgesehen, wenn der Antrag auf Ehescheidung vor dem 01.09.2009 gestellt wurde UND der Versicherte zu diesem Zeitpunkt bereits Rente bezog (vgl. § 268a Abs. 2 SGB VI).

siehe hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_268AG1

Die Rente wird also von ihrem Beginn an um den Versorgungsausgleich gekürzt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sozialröchler?am 08.02.2013 | 22:25
Wie Sie schrieben, ist der Versorgungsausgleich bereits durchgeführt. Die bereits ausgeglichenen Anwartschaften werden selbstverständlich nicht nachträglich wieder gutgeschrieben, es sei denn, der ausgleichsberechtigte Ehepartner ist verstorben und hat keine 3 Jahre (36 Monate) Rente bezogen. Ihr Lebensgefährte wird also im Leistungsfall die um den Versorgungsausgleich geminderte Rente beziehen.
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