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EU-Rente nach Krankengeld und Erwerbsunfähigkeit

von Herzlichen Dank29.04.2007 | 16:39
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit Dezember 2004 bin ich durch Ausfall des rechten Gleichgewichtsorgans und gescheiterten Therapien und Reha an einem chronischem Schwindel erkrankt. Nach 18 Monaten Krankengeldbezug bin ich nun weiter erwerbsunfähig zur Zeit beim Jobcenter gemeldet. Die Hoffnung auf Heilung und Befreiung vom Schwindel habe ich nach all den vergeblichen Bemühungen nicht mehr. Auch wenn es mir schwer fällt, will ich nun EU-Rente beantragen. Kann ich mit beschleunigter Bearbeitung rechnen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (evtl. auf Berufsunfähigkeit, soweit vor 02.01.1961 geboren)kann erst dann entschieden werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.

Welche Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ist auch unter folgendem Link http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12288/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em__renten__node.html__nnn=true

bzw. nachfolgender Broschüre nachzulesen http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle,property=publicationFile.pdf/erwerbsminderungsrente_das_netz_für_alle_fälle

Weil man online weder die für Ihren Fall relevanten Akten noch medizin. Befundberichte einsehen und beurteilen kann, kann zu Ihrem Fall auch niemand eine Prognose abgeben.

Wenn Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen wollen, können Sie diesen in einer Auskunfts/- und Beratungsstelle bzw. bei Ihrem örtlichen Versicherungsamt aufnehmen lassen.

Wenn Sie derzeit Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehen, wären im Falle eines eingeschränkten Leistungsvermögen die Regelungen zur sogen. Nahtlosigkeit (§ 125 SGB III) zu beachten. Erst vor kurzem wurde hier im Forum eine enstpr. Anfrage beantwortet, vgl. hier Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Ansonsten bitte die Suchfunktion im Forum mit dem Stichwort "Nahtlosigkeitsregelung" verwenden.

MfG

3 Antworten

Antoniusam 29.04.2007 | 18:34
Warum sollte Ihr Antrag "beschleunigt" bearbeitet werden ? Gewöhnlich werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.
Herzlichen Dankam 29.04.2007 | 20:04
Es haben sich bereits einige Fachärzte, Gutachter und Reha mit der Einschätzung meiner Erwerbsunfähigkeit befasst und diese bestätigt. Daher nehme ich an, das weitere Gutachten entfallen können.
Antoniusam 30.04.2007 | 01:35
Wenn bereits schlüssige Befundberichte vorliegen, könnte der RV - Träger evtl. auf eine weitere Begutachtung verzichten. Wie das in Ihrem Fall aber tatsächlich gehandhabt wird, kann von hier aus nicht beurteilt werden, da niemand den genauen Sachverhalt kennt.
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