Ich erhalte z.Zt. Krankengeld und habe einen Antrag fuer eine med. Reha nach Aufforderung der KK gestellt.
Auf Grund meiner Krankengeschichte kann es sein, dass dieser Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird.Das KG ist hoeher als eine moegliche Rente.
Sollte also eine Rente bewilligt werden, muss ich dann das hoehere KG vom Tag der Antragstellung ( ist dann ja auch Tag des Rentenbeginns?!) anteilig zurueckzahlen?