Sie haben bereits richtig gehandelt und gegen den ablehnenden Bescheid der DRV Knappschaft-Bahn-See Widerspruch eingelegt.
Im Widerspruchsverfahren werden nun sämtliche von Ihnen vorgebrachten Sachverhalte und medizinischen Unterlagen überprüft und anschließend ein entsprechender Widerspruchsbescheid erteilt. Hier empfiehlt es sich auf alle Fälle die ärztlichen Gutachten vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, eine Erwerbstätig auszuüben.
Keinesfalls ist es so, dass sämtliche Widersprüche ohne vorherige nochmalige Überprüfung der Sachlage zurückgewiesen werden und damit nur auf dem Weg der Klageerhebung ein (weiterer) Rentenanspruch durchgesetzt werden kann.
Sollte es dennoch zu einem Klageverfahren kommen und die Rentenzahlung damit für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens entfallen, bleibt leider nur die Möglichkeit, die Zeit mit Arbeitslosengeld I oder II bzw. Grundsicherung zu überbrücken.