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EU-Rente nicht verlängert

von Bies26.05.2008 | 20:33
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3 Antworten

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Hallo, ich habe in den letzten 8 Jahren EU-Rente erhalten ... eine verlängerrung wurde abgeleht obwohl ich weiter Krank bin und dises wir auch durch zwei Aktuell Gutachten bestätigt ... ich habe gegen die ablehnung einspruch eingelegt ... von einem Mitarbeiter der Kanappschaft Bahn See landen alle ablehner vor dem Soziealgericht ... und das kann mehr als ein Jahr dauer... ein Jahr kann ich mich Finaziell nicht über wasser halten ... mir wurde von meinen behandelnden Ärzten , dem Anwalt von VDK und dem Mitarbeiter der KBS gesagt ... dass alle ablehner vor dem Sozialgericht enden ... ich weiß nicht weiter .... stimmt es wirklich ...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie haben bereits richtig gehandelt und gegen den ablehnenden Bescheid der DRV Knappschaft-Bahn-See Widerspruch eingelegt.

Im Widerspruchsverfahren werden nun sämtliche von Ihnen vorgebrachten Sachverhalte und medizinischen Unterlagen überprüft und anschließend ein entsprechender Widerspruchsbescheid erteilt. Hier empfiehlt es sich auf alle Fälle die ärztlichen Gutachten vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, eine Erwerbstätig auszuüben.

Keinesfalls ist es so, dass sämtliche Widersprüche ohne vorherige nochmalige Überprüfung der Sachlage zurückgewiesen werden und damit nur auf dem Weg der Klageerhebung ein (weiterer) Rentenanspruch durchgesetzt werden kann.

Sollte es dennoch zu einem Klageverfahren kommen und die Rentenzahlung damit für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens entfallen, bleibt leider nur die Möglichkeit, die Zeit mit Arbeitslosengeld I oder II bzw. Grundsicherung zu überbrücken.

2 Antworten

Frank Morrisam 26.05.2008 | 21:49
Auch das der Widerspruch wie sie schreiben i m m e r abgelehnt wird, ist völliger Quatsch. In vielen Fällen ( wie bei mir ) sieht der RV-Träger seine vorherige Fehlentscheidung letzlich ein und genehmigt die Rente im Widerspruchsverfahren.
Frank Morrisam 26.05.2008 | 21:19
Das " alle Fälle von einem Mitarbeiter der Knappschaft Bahn See vor dem Sozialgericht landen " wie sie schreiben, dürfte eine Stammtisch Parole sein. Legen Sie gegen den ablehnenden Bescheid sofort Widerspruch ein und lassen sie ihren Anwalt ein bissle Druck auf das Verfahren machen ( hoffe sie haben einen guten Fachanwalt, der auch weiß wie das geht ! ) Falls das Widerspruchsverfahren nicht für Sie entschieden wird, gehts es vor das Sozialgericht. Einen anderen und schnelleren Weg gibt es leider nicht ! In der Zwischenzeit müssen Sie - leider - mit ALG I , II oder Grundsicherung vom Sozialamt ( falls Anspruch besteht ! ) die Zeit überbrücken
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