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EU-Rente noch bestehender Arbeitsvertrag

von Kristin09.04.2010 | 16:22
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich war für 3 Jahre befristet berentet und wurde jetzt aufgrund der schwere der Krankheit unbefristet berentet. Da ich noch einen bestehenden Arbeitsvertrag habe und diesen auch nicht kündigen möchte (vielleicht kannich ja in 5,7 Jahren wieder arbeiten) lautet meine Frage. Kann der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis jetzt da die EU-Rente unbefristet ist kündigen? Habe ich ggf. Anspruch auf Abfindung? Ich bin erst 39J. und hoffe natürlich, dass ich nochmals arbeiten kann. Vielen Dank schonmal für die Antworten. Kristin

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da es hier um einen Sachverhalt geht, der arbeitsrechtliche bzw. tarifvertragliche Regelungen betrifft, kann Ihre Frage in diesem Forum leider nicht abschließend beantwortet werden. Ich empfehle eine Klärung mit Ihrer Personalabteilung oder dem Betriebsrat.

4 Antworten

Skatrentneram 09.04.2010 | 17:32
Schauen Sie doch bitte einmal in Ihren Arbeitsvertrag oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Betriebsrat. Im Zweifelsfall fragen Sie noch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Denn Ihre Frage geht in das Arbeitsrecht und hat mit der Rentenversicherung nichts zu tun, sodass Ihnen hier keine eine Antwort geben kann.
Nasgulam 09.04.2010 | 17:15
Grundsätzlich spielt die Zuerkennung einer EM-Rente ( ob befristet oder unbefristet ) für ein Arbeitsverhältnis erstmal keine Rolle. Da sind 2 völlig verschiedene, von einander unabhängige Dinge und haben zueinander keine gegenseitige und schon gar keine automatischen Auswirkungen ! Es sei denn , es gibt eine tarifvertragliche Regelung ( wie im ÖVD ) oder eine individuelle Vereinbarung in ihrem persönlichem Arbeitsvertrag für diesen Fall. Ist dies aber nicht der Fall und soll das Arbeitsverhältnis jetzt aufgelöst werden, bedarf es einer Kündigung - entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer. Wenn keine Kündigung erfolgt, läuft es weiter bis zum " St. Nimmerleinstag ". Kündigen kann der AG das Arbeitsverhältnis - unter strikter Einhaltung der Kündigungfrist! - immer und zu jederzeit. Gerne wird natürlich auch die Zuerkennung einer EM-Rente als Grund dafür genommen, seitens des AG dann sofort die Kündigung auszusprechen. Bei Zuerkennung einer EM-Rente wird es für den AG auch problemlos möglich sein, da so eine Kündigung - falls Sie beabsichtigen würden dann vor dem Arbeitsgericht mit einer sog. Kündigungschutzklage dagegen einreichen würden - diese in jedem Fall wohl auch vom Gericht bestätigt würde. Der AG kündigt ihnen dann aus persönlichen Gründen, wegen lang andauernder Erkrankung und schlechter Zukunftsprognose ( was bei eine EM-Rente regelmässig ja der Fall ist und durch diese sogar bewiesen ist... ) . So eine Kündigung geht vor Gericht durch wie geschnitten Brot... Allenfalls eine Abfindung - falls sie lange Jahre ( besser Jahrzehnte ) im Unternehmen beschäftigt waren - könnte im Rahmen der Gerichtsverhandlung dann noch für Sie rauspringen. Abfindungen sind aber freiwillige Zahlungen des AG auf die man keinen Anspruch hat. Oft wird aber vom Richter in der Verhandlung dann eine Abfindung vorgeschlagen und vom AG dann auch nach feilschen um die Höhe angenommen..... Selbst kündigen sollten Sie auf gar keinen Fall, da Sie sonst alle event. Ansprüche ( wie z.B. auf eine Abfindung ) selbst verwirken würden ! Warten Sie halt ab, wie der Arbeitgeber reagieren wird und ob er kündigen wird. Sie können natürlich auch jetzt aktiv auf ihren AG zugehen und ihn bitten das Arbeitsverhältnis offiziell und schriftlich " ruhend " zu stellen. Aber vielleicht wecken Sie damit erst recht schlafende Hunde.... Schiwerige Sache. Persönlich würd ich erstmal abwarten.
Dickieam 09.04.2010 | 22:50
Haben Sie schon in Ihren Arbeitsvertrag geguckt, auch in den Tarifvertrag? In dem für mich gültigen stand z.B., dass das Arbeitsverhätnis mit Beginn einer unbefristeten Rente automatisch endet - also nix mit Kündigung oder gar Abfindung! Finde ich auch verständlich, welcher Arbeitgeber kann schon einen Arbeitsplatz für 5 - 7 Jahre reservieren?
Rachelam 10.04.2010 | 07:56
"Finde ich auch verständlich, welcher Arbeitgeber kann schon einen Arbeitsplatz für 5 - 7 Jahre reservieren?" Braucht er ja auch nicht, wenn er das nicht will. Kein Arbeitgeber wird dazu gewzungen. Aber dann muss er eben kündigen , sofern der Tarifvertrag/Arbeitsvertrag die autoamtische Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorsieht. Gottlob gibt es sie aber - vereinzelt - noch , die sozial eingestellten Arbeitgeber die dies eben nicht tun, sondern zumindest erst mal einige Jahre abwarten.
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