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Experten-Antwort

EU-Rente oder Altersrente

von stella5007.09.2011 | 13:11
1469 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mit 100% Behinderung könnte ich mit 63 Jahren in Rente ohne Abschläge, muß aber aus gesundheitlichen Gründen leider meine Arbeit jetzt schon bald aufgeben (bin 61 J). Was ist für mich vorteilhafter, jetzt EU-Rente zu beantragen, was meine Ärzte empfehlen, oder schon die Altersrente? Die Pflichtbeitragszeit mit über 500 Monaten ist erfüllt. Da die Rente gering ist, zählt jeder Euro.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stella50,

sofern Sie keine anderweitige Leistung wie z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen können, sehe ich keine andere Möglichkeit als die gesetzliche Rente mit Abzügen zu beantragen. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Die Rentenhöhe ist identisch.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stella50,

ja, das ist korrekt.

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3 Antworten

-_-am 07.09.2011 | 15:54
Zitat von stella50 anzeigenausblenden
EU-Renten gibt es nicht mehr. Für die Rente wegen Erwerbsminderung gilt: Bei Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn ab 01.01.2001 mindert sich der Zugangsfaktor grundsätzlich für jeden Kalendermonat, der sich vom Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 60. Lebensjahres bis zum Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 63. Lebensjahres ergibt, um 0,003. Ob Sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen führt bei gleichem Leistungsfall auch zur gleichen Rentenhöhe. Der Leistungsfall wird bei einer Rente wegen Erwerbsminderung jedoch vom medizinischen Sachverständigen (ggf. auch zurückliegend) festgestellt. Wenn Sie andere kurzfristige Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld) beziehen können, kann der von Ihnen bestimmbare (spätere) Rentenbeginn einer Altersrente Vorteile haben (weitere rentenrechtliche Zeiten, weniger Abschläge bei späterem Beginn).
stella50am 07.09.2011 | 16:56
Danke für die Info
stella50am 08.09.2011 | 13:10
Hallo, nochmals vielen Dank für die Infos, ich bin zum ersten mal in einem Forum und noch etwas ungeübt. Ich habe die Antwort auf meine Frage so verstanden, wenn ich mich jetzt erst mal krank schreiben lasse, dadurch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld erhalte, könnte ich den Altersrentenantrag (oder Erwerbslosenrente?) einige Monate später stellen und hätte dadurch weniger Rentenabzüge. Ist das so korrekt? Vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
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