EU-Rente oder Arbeitslosengeld oder nichts?? -- bitte helfen!

von
Blaubaer_23

Hallo!

Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und mir eventuell geholfen werden kann. Es besteht folgendes Problem...

Mein Vater ist 59 Jahre alt (54iger Baujahr) und und war seit gut einem Jahr krank geschrieben. Nun musste er krankheitsbedingt seinen Job kündigen. Allerdings wurde er zuvor kurzfristig von seinem Hausarzt nochmal gesund geschrieben. Anschließend hat er Arbeitslosengeld beantragt und das soll ihm auch unter vorbehalt gezahlt werden. Jetzt kam aber ein Schreiben vom Arbeitsamt (vom Arbeitsamtarzt), dass er für die nächsten 6 Monate UNTER 3 Stunden erwerbsfähig ist.

Jetzt weiß mein Vater gar nicht mehr, wie es weitergehen soll. Bekommt er trotzdem Arbeitslosengeld oder fällt das weg, da er nur unter 3 Stunden (pro Tag) erwerbsfähig ist und somit für den Arbeitsmarkt ausfällt??? MUSS er jetzt die "EU-Rente" beantragen oder ist das sinnlos, da die Erwerbsunfähigkeit erstmal nur auf 6 Monate begrenzt ist?? Oder bekommt er EU-Rente und Arbeitslosengeld?? Hat man denn Nachteile bzgl der Altersrente, wenn man EU-Rente beantragt??

Bitte helft mir bzw. meinem Vater, er ist grad ganz durch den Wind und weiß nicht, wie es weitergehen soll.

Vielen DANK!!

von
PXY

Wie kann man selbst den Job kündigen?
Krankengeld steht bis zu 78 Wochen zu.
§ 145
Minderung der Leistungsfähigkeit
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
(2) Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Frist an bis zum Tag, an dem sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt die leistungsgeminderte Person ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn die leistungsgeminderte Person durch ihr Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.

Experten-Antwort

Hallo,
der zitierte § 145 ist eine Vorschrift des Sozialgesetzbuch 3, also aus dem Recht der Arbeitslosenversicherung. Sie können erkennen, daß die Agentur für Arbeit Ihren Vater erst auffordern muß einen Reha-Antrag zu stellen, damit das ganze dann irgendwann in ein Rentenverfahren münden kann. Ich würde Ihrem Vater raten sich nächste Woche gleich an die nächstgelegene Rentenberatungsstelle zu wenden, dort kann man ihm die Verfahrensabläufe genau erklären und vor allem auch einen Vergleich zwischen der Höhe des Arbeitslosengeldes und einer möglichen Erwerbsminderungsrente aufzeigen, was für ihn sicher auch nicht unwichtig ist.

von
Blaubaer_23

Vielen Dank für die Antworten... Aber ich habe es leider nicht verstanden, was mit den angebenen Paragraphen gemeint ist. Ich bin leider jemand, dem man die Welt mit Äpfel und Birnen erklären muss... Das Einzige was ich verstanden habe ist, dass man sich am Besten bei der Rentenstelle melden sollte. Wäre es vielleicht möglich, dass ihr mir die Sache mit einfachen Worten erklären könnt?

Also hätte mein Vater Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl er für die kommenden 6 Monate als erwerbsunfähig gilt (pro Tag unter 3h Arbeit)??? Muss man in diesem Fall EU-Rente beantragen?? Bzw. ist EU-Rente mit Arbeitslosengeld kombinierbar?? Und hat man Nachteile, wenn man EU-Rente bekommt?

Vielen Dank für kommende Hilfen.

@PXY der Job wurde von ihm gekündigt, da das Arbeitsverhältnis der Grund für die Erkrankung war

von
Rentnerin

Hallo

Ihr Vater hätte nicht kündigen müssen, nur um nicht zunächst zurück an den Arbeitsplatz zu müssen.

Da er erkrankt ist, was auch längerfristig Bestand haben wird, hätte er den Anspruch von 78 Wochen Krankengeld zunächst ausschöpfen können.

Im Anschluss daran, also nach Aussteuerung durch die KK, hätte er sich bei der Agentur für Arbeit aufgrund der Erkrankung melden können und ALG I nach Paragraf 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) für 18 Monate (er ist über 55 Jahre alt) beziehen können.

Während diesem Procedere hätte man ihn sicher gutachterlich untersucht, ggf. auch zur Rehastellung aufgefordert wo es gleichzeitig zu prüfen galt, ob eine Erwerbsminderung vorliegt.

Entweder hätte Ihr Vater mittlerweile einen EM-Rentenantrag von sich aus gestellt oder der Rehaantrag wäre dahingehend umzuwandeln, wäre das gutachterlich/von der Rehaanstalt aus auch so gesehen.

Während dem ganzen jahrelangen Ablauf wäre Ihr Vater weiterhin in einem ruhenden Arbeitsverhältnis geblieben und müsste nun keine Befürchtung haben, dass die AFA ihn beim ALG I u.U. für ca. 12 Wochen sperrt.

Es hätte ja auch sein können, dass der alte Arbeitgeber Ihren Vater als Lanzeiterkrankten aus für ihn gesundheitlich vertretbaren Gründen gekündigt hätte, dass wäre auf jedenfall für Ihren Vater besser abgelaufen, als selber zu kündigen und sich vorab auch noch zwischenzeitlich gesund schreiben zu lassen.

Aus der Krankengeldzahlung ist er wohl nun raus und wie die AFA bezgl. ALG I reagieren wird bleibt abzuwarten.

Auch ich kann Ihrem Vater nur raten, sich umgehend sozialrechtlich beraten zu lassen, welche Anträge bei welchen Stellen für ihn zu stellen sind.

Viel Erfolg und gute Besserung
wünscht die Rentnerin

von
PXY

Hallo,
1. dein Vater bekommt Arbeitslosengeld I
2. dein Vater wird aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen
3. Dein Vater kann auch einen Rentenantrag stellen
4. Es gibt Arbeitslosengeld I bis siehe Fristablauf im Bescheid
5. Im Forum kann man nicht beurteilen, wie krank dein Vater ist. Das muss er mit seinem behandelten Arzt besprechen.
6. Beratungen gibt es auch beim VdK,Sozialverband Deutschland oder bei den Gewerkschaften. Oder
7. Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen.

von
PXY

EU-Rente ist nicht kombinierbar mit Arbeitslosengeld I

von
der Vater

Hallo..hier ist der Vater,danke für die Antworten..
mus noch folgendes dazu schreiben:
- da mich mein Arbeitgeber kaputt gespielt hat war ich 14 Wochen in Krankenhaus und mir wurde geraten unbedingt meine Arbeitsstelle zu wechseln...meine Arbeit war mein Hobby..und nach 30 Jahren endet man mit Depressionen in der Nervenklinik.. hatte noch ein Gespräch mit meinem Chef wegen Kündigung um Sperre zu vermeiden..wegen vielleicht kleiner Abfindung um mögliche Sperre zu finanzieren...
Er lachte mich nur aus und sagte..der Betrieb schuldet ihnen garnichts,ihre Arbeit ist mit dem Lohn abgegolten... das hat mir mein Herz gebrochen...
- dann Anwalt genommen und versucht sich zu einigen...Gegenseite hat hat nur negativ geäußert
-also nach anraten weiter krank
-dann 5 Wochen Reha
- von KK gezwungen Antrag auf Teilhabe zu stellen..erst Ablehnung,dann von mir Wiederspruch.. ist jetzt nach 6 Monaten nichts mehr gekommen
-3 Wochen vor Ende der Aussteuerung gekündigt,da ich noch Anspruch auf 50 Tage Urlaub hatte..wegen Kündigungsfrist,

wurde erst nach Klageandrohung gewährt,so war ich dann bis zum Kündigungstermin zu Hause..

-vor Kündigung beim AA gemeldet
-dort auch Formulare für meine behandelten Ärzte und Therapeut erhalten..
- jetzt Bewilligungsbescheid mit vorläufiger Entscheidung erhalten,erst nach Ergebnis amtsärztlicher Untersuchung Entscheidung
-bei Arbeitsvermittler vorgeladen und dort wurde gesagt ich soll mich erst in 6 Monaten wieder melden,da der Amtsarzt mich für bis zu 6 Monate
arbeitsunfähig eingestuft hat..meine Erwerbsfähigkeit wär nach einer Reha wieder hergestellt..
so..dachte,hast Ruhe vor dem AA,dann im Internet geschaut und fast vom Hocker gefallen

von
PXY

Hallo,
hier in diesem Forum geht es um die Rente.
Für ihre Probleme gibt es das Forum:
www.krank-ohne-rente.de
Die sind hervorragend auf dem Gebiet
und helfen gerne weiter.

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