Guten Tag,
es heißt, dass der Verdienst, den eine Pflegeperson (Bezieher von EU Rente)
erhält, keinen Einfluss auf die Rentenhöhe hat, wenn das dem Umfang der
Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt (in diesem Fall Pflegestufe I = EUR 205,-)
Die KVB meldet Rentenversicherungszeiten für diese Pflegetätigkeit an den Rententräger und gibt ein vom Gesetzgeber festgelegtes fiktives Einkommen von EUR 653,33 an.
Steht das damit im Widerspruch zu dem obigen Sachverhalt - sprich gefährdet man damit die Höhe der EU -Rente und wird ggf in eine BU zurückgestuft, obwohl hier ja kein Geld fliesst und es sich um eine rein familiäre Pflege handelt?
Danke für Info.
MfG