Hallo,
meine Ehefrau bekommt eine EU-Rente schon seit 1999. Zum 01.06. 2024 würde Sie die Regelaltersgrenze erreichen.
Meine Fragen:
1. wie funktioniert in so einem Fall die Überleitung in die Regelaltersrente; muss man da einen Antrag stellen?
2. wird der Zahlbetrag von dem Betrag abweichen, den sie dann in 2024 als EU-Rente bekommt? Arbeiten konnte sie seitdem nicht.
Danke für entsprechende Antworten.