Hallo allulaem,
es kommt ganz darauf an,
- auf welchen Zeitpunkt bei der jetzigen Überprüfung der Eintritt der Erwerbsminderung (EM) festgestellt wird,
- ob wieder eine Befristung oder eine Dauerrente festgestellt wird und
- wann Sie den ersten Antrag auf die Rente gestellt haben.
Wenn 2008 der Eintritt der EM korrekt festgesetellt wurde und es sich um eine befristetete Rente handelte, dann war der Beginn mit dem 7. Monat richtig - dieser hinausgeschobene Beginn ist im Gesetz so festgelegt.
Wenn allerdings die neuen Unterlagen eine Erwerbsminderung beweisen würden, die sich voraussichltich nicht wieder bessern wird, dann könnten die 6 Monate nachgezahlt werden.
Sollte jetzt eine EM bereits ab 2004 oder 2005 festgestellt werden (was im Rahmen dieses Forums reine Spekulation ist), dann kommt es auf Ihren Antrag an - man muss nämlich immer innnerhalb von drei Monaten nach EM-Eintritt den Antrag stellen, sonst kann die Rente frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt werden.
Ich denke, Sie sollten jetzt einfach abwarten - es können in Ihrem Fall einfach keine Voraussagen gemacht werden...