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Experten-Antwort

EU-Rente statt LTA -> besondere Vorgehensweise nötig

von Micha30.09.2014 | 21:33
843 Ansichten
2 Antworten

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Nach 2 Jahren Erkrankung u.a. mit schweren Depressionen und Angststörungen wurde mir die Beantragung einer LTA-Massnahme nahegelegt und von der DRV Bund für eine 1-jährige Massnahme auch bewilligt. Leider musste ich diese nach den ersten 8 Wochen aus gesundheitlichen Gründen abbrechen (ich war seither 4 Monate in der Klinik). Meine Psychiaterin rät mir nun, nicht die LTA-Massnahme wieder aufzunehmen, sondern besser eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Ist dafür eine besondere Vorgehensweise nötig oder kann ich einfach den Rentenantrag stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha,

wie bereits von Matze72 beschrieben, sollten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn Sie sich nicht mehr für voll erwerbsfähig einschätzen.

Sie können hierfür entweder einen Termin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Versichertenältesten vereinbaren, damit der Antrag mit Ihnen zusammen aufgenommen werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Matze72am 30.09.2014 | 22:03
wenn sie sich selbst nicht mehr als voll erwerbsfähig halten, sollten sie sofort einen antrag auf "rente wegen verminderter erwerbsfähigkeit" stellen. rechts in der leiste haben sie eine "beratungsstellensuche". rufen sie bei der nächstgelegenen stelle an, vereinbaren ein termin und nehmen diesen dann zur antragstellung auch wahr. der anruf gilt bereits als formlose antragsstelle, sodass ggf. längere wartezeiten auf einen termin ihnen nicht zum nachteil gereichen.
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