EU-Rente - Steuern zahlen?

von
Elisabeth Kaergel

hallo,

seit 20012 bekomme ich eine eu-rente. mein mann arbeitet und hat bisher noch nie eine einkommenssteuererklärung gemacht. bis jetzt.
wird meine rente dem lohn meines mannes zugerechnet? wenn ja, wie hoch und müssen wir jetzt für die letzten 4 jahre nachzahlen?

von
Rentensputnik

Renten sind als Einkommen auch zu versteuern. Hier handelt es sich aber um ein Rentenforum. Ob und in welcher Höhe Sie Steuern zu zahlen haben, kann und wird Ihnen hier niemand beantworten. Steuerrechtliche Fragen sollten Sie an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein richten!

von
Konrad Schießl

Verstehe nichts von Sputnik, versuche aber trotzdem zur Steuer Stellung zu nehmen, verboten ist
dies nicht, wie mir dies ein Finanz Staatsekretär schon vor 20 Jahren bestätigte.
In der Tat zum Arbeitseinkommen des Ehemannes ist auch ein bestimmter Teil der Rente steuer-
pflichtig.
Bei Rentenbeginn in 2012 ( 20012) gilt ein lebenslanger Freibetrag von 26%, bei angenommen 12000
Bruttorente in 2012 gilt als Freibetrag 3120( 12000-3120) 8880 steuerpflichtig.
War die Rente- durch Erhöhungen-in 2015- ( 12120-3120) sind 9000 steuerpflichtig.

Nennen Sie mir für 2015 den Bruttoverdienst durch Arbeit und die Bruttorente, kann ich Ihnen
eine Ausrechnung machen, dadurch sparen Sie für sich und dem Finanzamt evtl. Zeit.

Fällt aber in der Tat Steuer an, wird das Finanzamt von Ihnen für weitere Jahre eine Erklärung
verlangen, vermutlich ab 2012, oder auch schon früher, bei entsprechend höherem Arbeitseinkommen.
Strafe gibt es aber deswegen nicht.

MfG.

von
steffi

bei einer eu-rente, müssen sie natürlich keine steuern zahlen!!!
weil es eine eu-rente, schon seit etlichen jahren nicht mehr gibt!

bei einer emr, müssen sie sehr wohl steuern bezahlen, und nicht zu knapp.
es liegt auch an dem verdienst ihres mannes.

wir mussten schon mehrere hundert € nachzahlen, leider!
und das jedes jahr aufs neue!

von
Konrad Schießl

Schon klar, Sie haben ja auch jedes Jahre aufs neue die Rente kassiert.
Natürlich ist auch mir bekannt, bereits seit 2001 erfolgte die Umstellung der EU Rente in EM.Rente.

Dies ist ja auch nur neben Geleise.

MfG.

Experten-Antwort

Hallo Frau Kaergel,

Ihre Rente stellt Einkommen dar, welches grundsätzlich der Steuerpflicht unterliegt.

Wenn Sie seit dem Jahr 2012 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, unterliegen 64 % der Rente der Besteuerung. 36 % der Rente stellen den sog. „Rentenfreibetrag“ dar.

Die Rentenerhöhungen (Rentenanpassung zum 01.07. eines Jahres) unterliegen in voller Höhe der Besteuerung.

Ob in Ihrem Fall Steuern zu zahlen sind, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Höhe aller Einkommen, Höhe der Werbungskosten, abzusetzende Beträge, usw.)

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung an einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das zuständige Finanzamt.

Die Rentenversicherung kann und darf zum Steuerrecht keine weiterührenden Ausführungen machen.

Mit freundlichen Grüßen

von
Rentensputnik

Hallo Frau Kaergel,

Wie auch schon in der Vergangenheit, meint der ein oder andere Rentenexperte in diesem Forum etwas zu Steuern sagen zu müssen.
Ich befürchte aber, dass die allgemeinen Antworten Ihnen keinen Aufschluss über Ihre eigentliche Steuersituation geben.
Folglich wurde wieder viel erzählt, aber nichts gesagt.
Fazit: Wenden Sie sich an die für Steuerfragen zuständigen Stellen.

Mit freundlichen Grüßen

von
Konrad Schießl

Das stimmt doch nicht was Sie schreiben. Die Rentenexperten sagen doch grundsätzlich nichts zu
Steuern. Deshalb versuchen Renten Laien wie ich Angeeignetes aus Fachbüchern zu schreiben,
dies ist ja wohl erlaubt.
Schon mancher hat in den letzten Jahren sich die Kosten für die Auskunft vom Steuerberater ge-
spart. Vom Finanzämter erhält man für solche Fragen keine Auskunft, meist aber die Aufforderung,
reichen Sie Ihre Unterlagen ein, dann ersieht man aus dem Steuerbescheid was rauskommt.

MfG.

von
Hannes

Ich finde es gut das es auch Leute im Forum gibt die zu steuerlichen Sachen Auskunft geben.
Somit gebe ich Hr Schießl Recht der hier ab und zu aushilft. Was man aus der Antwort macht bleibt einem ja selbst überlassen, aber man bekommt schon mal Hinweise.
In diesem Fall hat sich Hr. Schießl aber glaub ich etwas vertan. Denke der Freibetrag für 2012 sind 36% und nicht 26%.
Aber so Flüchtigkeitsfehler passieren schon mal und ich bin froh auch hier den ein oder anderen Tip zu bekommen.

von
Rentensputnik

Hallo Herr Schießl!
Als aktiver Rentenberater darf ich nur ganz allgemeine Auskünfte zum Steuerrecht geben, die aber niemals eine fachliche Beratung ersetzen können.
In der Regel wird der künftige Rentner danach auch nicht wissen, ob er Steuern zahlen muss oder nicht.
Daher ist es immer sicherer, sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu wenden oder aber einfach eine Steuererklärung abzugeben und das Ergebnis abzuwarten.
Sie gehen doch auch nicht zu einem Steuerexperten und lassen sich dort die Rente ausrechnen, oder?
Daher Vorsicht bei steuerrechtlichen Auskünften!

von
Franz-Josef

Die Steuerfreibeträge für Rentenbezieher sind ziemlich großzügig bemessen, so dass diejenigen Rentner, die tatsächlich steuerpflichtig sind, auch dazu in der Lage sind, ohne Schwierigkeiten Steuern zu bezahlen.
Mitleid ist daher völlig fehl am Platz!

von
Konrad Schießl

Hannes hat natürlich Recht, war die Rente bei Beginn 2012 nicht für 12 Monate gilt steuerlich sogar
das Jahr 2013 mit 66% steuerpflichtig, somit 34 % steuerfreier Betrag, Entschuldigung.

MfG.

von
Konrad Schießl

Zweimal einen Fehler gemacht gilt natürlich erst Recht als grober Fehler.

Wurde die Rente erst im Laufe 2012 gewährt sind es ja vermutlich nicht schon für 12 Monate Rente.
Deshalb wird bei Betrags Ermittlung das volle Jahr 2013 Ausgangspunkt für den Freibetrag.

Trotzdem aber der Prozentsatz des Jahres 2012 mit 36% angewandt

MfG.

von
Herz1952

Hallo Elisabeth Kaergel,

ich kann Ihnen nur empfehlen, eine Selbstanzeige bei Finanzamt zu machen. Vielleicht genügt sogar eine Anfrage bzw. der Besuch der Service-Stelle des Finanzamtes.

Dann kann Ihnen nichts passieren, außer, dass vielleicht eine Steuernachzahlung kommt. Dass Ihr Mann nicht einmal eine Steuererklärung gemacht hat, kann ich zwar nicht verstehen - außer er hat so wenig verdient, so dass keine Steuer angefallen ist.

Ob Sie beide zusammen doch Steuern zahlen müssen, wird sich nach dem Gesamteinkommen (Arbeitslohn Ihres Mannes und dem Steueranteil Ihrer Rente richten).

Wenn er jetzt eine Steuererklärung macht, muss Ihre Rente natürlich auch angegeben werden. Wenn das der Fall ist, wird das Finanzamt zumindest bis 2012 nachforschen, bzw. nachfordern.

Grund zur Panik dürfte nicht bestehen wegen einer evtl. Strafsteuer (entfällt normal auch bei Selbstanzeige).

von
Konrad Schießl

Eine Selbstanzeige ist wirklich nicht nötig, Sie haben ja keine falsche Steuererklärung eingereicht.

MfG.

von
Konrad Schießl

Ihre Äußerungen sind genau so deplaciert wie die Namensnennung"Franz Josef".
Scheinbar ist Ihnen gar nicht bewusst von was Sie sprechen.
Millionen Rentner bekommen so wenig Rente, dass auch ohne Freibetrag keine Steuer anfällt.

Nenne mal den Eckrentner, der in 45 Jahren Durchschnittsverdiener ist und monatlich in 2016
3022 Euro verdient.
Dieser erhält 30,45 Rente und in 45 Jahren 1370,25 Bruttorente, im Jahr 16.443 und 28% ,Euro
Freibetrag, Euro 4604. Unter Berücksichtigung zustehender Abzugsbeträge ergibt sich in 2016
ein zu versteuerndes Einkommen von 9929 Euro und ca. 226 Jahressteuer.

Da können Sie Ihre Schadensfreude etwas ermäßigen.

Dies beweist aber auch, da viele von 3022 Brutto nur träumen können, der Freibetrag ist nutzlos,
es fällt ja auch ohne Freibetrag keine Steuer an.

MfG.

von
Herz1952

Hallo K.S.

Es geht nicht um die Einreichung der Steuererklärung, ob die richtig oder falsch ist. Sondern darum, dass evtl. in den letzten Jahren Steuern angefallen wären (was man hier nicht wissen kann). Keine Steuererklärung einreichen, wenn evtl. Steuern angefallen werden ist schon ein "Vergehen". Der Steuerpflichtige ist dazu verpflichtet, solche Änderungen zu melden.

Ich habe auch geschrieben, dass es evtl. Hilfe beim Finanzamt gibt, ohne dass jetzt eine Selbstanzeige nötig ist. Eigentlich kann auch diese Nachfrage als eine "Selbstanzeige" gewertet werden.

Was dabei rauskommt, wird man sehen. Aber man ist damit auf der sicheren Seite und es wird nicht viel dabei passieren, außer einer evtl. Steuernachzahlung.

Damit ist die Sache geklärt und man kann wieder "ruhig schlafen". Die Finanzbeamten sind bei "Kleinverdienern" meistens ziemlich hilfreich.

MfG

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