Muss ich bei einer EU-RENTE, die 2007 begann, unter € 200,- liegt, Steuern verrichten?
Einfach mal das Finanzamt fragen, oder beim Bäcker mal nach Schnitzel fragen.
Zitat/geklaut:"Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 9.000 Euro (2018) auf 9.168 Euro (2019) sowie auf 9.408 Euro (2020) angehoben."
Hallo Andreas F.,
da die Rentenanpassungen von 2007 - aktuell im Brutto-Betrag wohl noch weiter unter dieser Jahressumme liegen, wäre die nicht zu 'versteuern'.
Nur die mickrige Rente betrachtet - SOFERN SONST KEINE steuerrechtlich relevanten Einkünfte/auch nicht eines Ehepartners, vorliegen. Dafür muss man kein Steuerberater sein, um das aus Allgemeininformationen ableiten zu können <- läuft da jährlich doch noch mehr Einkommen auf, ist Ihr Steuerberater/das Finanzamt die erste Informationsquelle!
Bei ergänzenden Sozialleistungen (Hartz4/ALG 2, Sozialhilfe/Grundsicherung, Wohngeld) brauchen Sie sich um Steuern auch keine Sorgen machen ;-)
Gruß
w.