Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EU-Rente trotz Erkrankung im Studium?

von Ser20.02.2018 | 19:05
584 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin Ende 2011 während meines Studiums chronisch und zieml. schwer erkrankt. Ich habe es dennoch geschafft mein Studium 2015 zu beenden. 2017 habe ich es dann mit Arbeiten versucht. Ich bin jedoch nach 2 Monaten gescheitert und beziehe seit September 2017 Krankengeld. Ist es möglich in dieser Konstellation Erwerbsminderungs-Rente zu beantragen? Werden vom Krankengeld Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet? Wie verhält es sich mit der Wartezeit bei Erkrankung während der Ausbildung? Habe ich, sofern das Krankengeld noch weitere 6 Monate entrichtet wird, die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Ser,

wir verweisen auf die Ausführungen von W*lfgang, denen wir uns anschließen. Auch unsererseits scheint es nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts nicht möglich zu sein, einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu begründen. Um jedoch Ihre individuelle Situation besser einschätzen zu können, wäre es sicherlich ratsam, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe, Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei ersichtlich werden, dass neue, bisher noch nicht berücksichtigte Sachverhalte vorliegen, könnte es evtl. sinnvoll sein, dann einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Dies jetzt schon zu beurteilen, wäre von unserer Seite betrachtet rein spekulativ.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 20.02.2018 | 19:53
Hier im Forum kann man letztlich nur spekulieren. Wenn Sie erwerbsgemindert sind, ist die erste Frage ab wann. Würden die Ärzte zur Meinung kommen, dass die Erwerbsminderung schon während des Studiums also vor Ihrem ersten Beitrag eingetreten ist, gibts sicher keine Rente. Krankengeld ist eine Pflichtbeitragszeit, aber erfahrungsgemäß tritt Erwerbsminderung nicht erst nach Monaten des Krgankengeldbezuges ein, sondern in aller Regel ist man in dem von Ihnen geschilderten Fall bereits spätestens zu Beginn der Erkrankung erwerbsgemindert (es kann Ausnahmen geben). Aber da gibt es so viele theoretischen Möglichkeiten, dass dies die Grenzen dieses Forums sprengt. Nach dem Motto: "die Wahrheit liegt auf dem Platz" haben Sie erst dann Klarheit wenn über einen Antrag verbindlich entschieden wurde. Mein laienhafter Tipp: das wird eher nichts mit der Rente, weil die nötigen Vorversicherungszeiten fehlen dürften, wenn jemand nach dem Studium nach gerade mal 2 Monaten Arbeit erwerbsgemindert wird........
W*lfgangam 20.02.2018 | 21:11
Hallo Ser, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (vorzeitige Wartezeiterfüllung) würden dann vorliegen - wenn die EM vor Ablauf von 6 Jahren NACH Ende einer Ausbildung eintritt und DAVOR/vor der EM innerhalb von 2 Jahren 12 Monate Pflichtbeiträge vorliegen. Beide Voraussetzungen scheinen mir nach Ihrer Schilderung nicht erfüllt zu sein. Allein schon das Abwarten/Auffüllen einer hier erforderlichen Mindestversicherung NACH einem potentiellen EM-Fall stellt die Mindestzeit nicht nachträglich her. Gewissheit verschafft Ihnen nur ein Antrag auf EM-Rente. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026