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Experten-Antwort

Eu-Rente Übergang Altersrente

von Loro0206.11.2012 | 21:36
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Eine Bekannte ist derzeit EU-Rentnerin (61 J.) unbefristet. Wird diese EU-Rente auf Antrag in Altersrente umgestellt oder bleibt sie immer EU-Rentnerin? Wenn sie Anspruch auf Altersrente hat, was müßte sie unternehmen, um diese zu erhalten...? Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht längstens bis zum Erreichen der Regelaltersrente( z. B. Geburtsjahrgang 1951 Altersrentenbezug ab 65 Jahre und 5 Monate).Wie von Yara bereits geschrieben, kann die Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor Erreichen der Regelaltersrente in eine Altersrente umgewandelt werden, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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4 Antworten

Jockelam 07.11.2012 | 07:56
Hallo, die EU-Rente wird mit Vollendung des 65.Lebensjahres in eine sogenannte Regelaltersrente umgewandelt. Vorab bekommt Ihre Bekannte einen Fragebogen zugesandt. Das passiert alles "automatisch". Sollte Ihre Bekannte vor dem 65.Lebensjahr eine Altersrente wollen, muss sie selber tätig werden.
Yaraam 07.11.2012 | 08:25
Um es genau zu sagen, wird eine Erwerbsminderungsrente max. bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt - also je nach Jahrgang bis 65 + X Monate. Mit erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente in die Regelaltersrente umgestellt. Sind auch die Voraussetzungen für eine andere Altersrente erfüllt (z.B. Altersrente für schwerbehinderte Menschen) kann die EM-Rente auf Wunsch auch schon früher in eine Altersrente umgewandelt werden. Dies muss vom Betreffenden aber beantragt werden. An der Rentenhöhe wird sich auch bei einer Umstellung in die Altersrente in den meisten Fällen nichts ändern, sie kann nicht niedriger werden. Bei Interesse kann bei der DRV auch vorab eine Probebereichnung angefordert werden.
Jockelam 07.11.2012 | 07:56
Hallo, die EU-Rente wird mit Vollendung des 65.Lebensjahres in eine sogenannte Regelaltersrente umgewandelt. Vorab bekommt Ihre Bekannte einen Fragebogen zugesandt. Das passiert alles "automatisch". Sollte Ihre Bekannte vor dem 65.Lebensjahr eine Altersrente wollen, muss sie selber tätig werden.
Loro02am 07.11.2012 | 17:40
Danke für die hilfreichen Antworten...!
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