Ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht längstens bis zum Erreichen der Regelaltersrente( z. B. Geburtsjahrgang 1951 Altersrentenbezug ab 65 Jahre und 5 Monate).Wie von Yara bereits geschrieben, kann die Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor Erreichen der Regelaltersrente in eine Altersrente umgewandelt werden, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.