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Experten-Antwort

EU Rente umwandeln in Altersrente GBR 50

von Winni23.03.2016 | 08:49
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6 Antworten

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Bin Jahrgang August 53 in voller EMR mit 10,8 % Abzug und habe Schwerbehinderung 50 gbr seit eintritt in EMR kein Zuverdienst- Frage: Ab wann ist Umwandlung in Altersrente möglich ohne weitere Abzüge möglich ? Kann ich jetzt schon mit 62.7 Jahren Umwandeln in Altersrente ohne weitere Abzüge oder erst mit 63,7 Jahren Vorab schönen Dank und schöne Ostertage Winni

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Winni,

ich rate Ihnen zu einer persönlichen Beratung.

Grundsätzliches:

Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist nur möglich, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Das kann so aktuell nicht beurteilt werden. Bei der Schwerbehindertenaltersrente gibt es noch Vertrauensschutzregelungen für Menschen, die bereits am 01.01.2007 schwerbehindert waren undvor diesem Datum Altersteilzeit abgeschlossen haben. Auch dies ist aktuell nicht beurteilbar.

Angenommen 35 Jahre sind vorhanden und Vertrauensschutz greift nicht, dann wäre die Altersrente ohne Abzug mit 63+7 (frühestens mit Abzug ab 60+7) möglich.

Diese grds. Zugangsdaten dürfen für Sie aber eher uninteressant sein, da die Abschläge der EMRT (also 10,8%) erhalten bleiben. Desweiteren dürfte wir bei Ihnen vermutlich oftmals zu einer Bestandsschutzrente gelangen (Weiterzahlung der Altersrente in Höhe der bisherigen EMRT).

Ob bei Ihnen sonstige Gründe FÜR eine zeitnahe Umwandlung vorliegen, z.B. Ansprüche auf Betriebsrente oder andere Leistungen, kann ebenfalls nicht beurteilt werden. Auch ggf. Änderungen bei einer privaten Riesterversicherung wären bedeutsam. Ebenfalls interessant wären auch Unfallrentenleistungen (so diese denn bezogen werden).

Daher bitte umbedingt die persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

Wenn es für Sie Vorteile gibt statt EMRT eine Altersrente zu bekommen, dann muss man diesen Schritt frühzeitig als Möglichkeit in Betracht ziehen (da durch den Bestandsschutz an der Rentenhöhe vermutlich eh keine Änderung passiert).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ausbildungs- und Zurechnungszeit zählen zu den 35 Jahren dazu. Vom Alter her ist eine Umwandlung jederzeit möglich. Das Ihre Altersrente vermutlich nicht höher ausfallen wird ist Ihnen bekannt. Wenn keine sonstigen Einkünfte/Leistungen bezogen werden, dann können Sie Ihrem Wunsch nachgeben und die Umwandlung in Altersrente (für schwerbehinderte Menschen) auf den Weg bringen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Winni,

"nur" schwerbehindert am Stichtag 01.01.2007 reicht leider nicht.

Für den Vertrauensschutz muss Schwerbehinderung und Altersteilzeitarbeit am 01.01.2007 vorhanden sein.

Vertrauensschutz bei Ihnen also NICHT vorliegend.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen also regulär ab 63+7

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Winniam 23.03.2016 | 10:08
Hallo Experte Berufsausbildung (3.5 Jahre Lehre) und die Zurechnungszeiten ab EMR werden ja auch in die Wartezeit von 35 Jahre gerechnet ? wenn ja dann sind diese erfüllt Keine anderen Einnahmen wie beispielsweise ihre Beispiele möchte nur einfach frühzeitig EMR in Altersrente Umwandeln ! werde nicht mehr bekommen ist mir klar ! aber auch keine weiteren Abzüge hinnehmen müssen!
Winniam 24.03.2016 | 07:53
An Experten nochmal Nachgefragt Schönen Dank für die schnellen und verständlichen Antworten Meine Schwerbehinderung 50 gbr. besteht schon seit 2002 habe also auch Vertrauensschutz Altersrente Regulärer 1.9.16 ? In meinem Fall in Voller EMR (schon mit 10,8 % Abzug) + 50 gbr. seit 2002 mit Vertrauensschutz sofort möglich ohne weitere Abzüge da keine weiteren Einkommen nach eintritt in EMR vorab schönen Dank und schöne Ostertage
Winniam 24.03.2016 | 08:52
Nachtrag Ergänzung war nicht in Altersteilzeit gbr. seit 2002 und ab 04 in EMR Vertrauensschutz vorhanden ?
Deutsche Rentenversicherung
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