Hallo Winni,
ich rate Ihnen zu einer persönlichen Beratung.
Grundsätzliches:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist nur möglich, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Das kann so aktuell nicht beurteilt werden. Bei der Schwerbehindertenaltersrente gibt es noch Vertrauensschutzregelungen für Menschen, die bereits am 01.01.2007 schwerbehindert waren undvor diesem Datum Altersteilzeit abgeschlossen haben. Auch dies ist aktuell nicht beurteilbar.
Angenommen 35 Jahre sind vorhanden und Vertrauensschutz greift nicht, dann wäre die Altersrente ohne Abzug mit 63+7 (frühestens mit Abzug ab 60+7) möglich.
Diese grds. Zugangsdaten dürfen für Sie aber eher uninteressant sein, da die Abschläge der EMRT (also 10,8%) erhalten bleiben. Desweiteren dürfte wir bei Ihnen vermutlich oftmals zu einer Bestandsschutzrente gelangen (Weiterzahlung der Altersrente in Höhe der bisherigen EMRT).
Ob bei Ihnen sonstige Gründe FÜR eine zeitnahe Umwandlung vorliegen, z.B. Ansprüche auf Betriebsrente oder andere Leistungen, kann ebenfalls nicht beurteilt werden. Auch ggf. Änderungen bei einer privaten Riesterversicherung wären bedeutsam. Ebenfalls interessant wären auch Unfallrentenleistungen (so diese denn bezogen werden).
Daher bitte umbedingt die persönliche Beratung in Anspruch nehmen.
Wenn es für Sie Vorteile gibt statt EMRT eine Altersrente zu bekommen, dann muss man diesen Schritt frühzeitig als Möglichkeit in Betracht ziehen (da durch den Bestandsschutz an der Rentenhöhe vermutlich eh keine Änderung passiert).