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EU Rente Umwandlung in Altersrente..

von Caroline A.11.01.2008 | 12:57
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
sehr geehrtes Expertenteam, mich interessiert folgendes. Ich beziehe seit 15 Jahren eine Dauer-EU-Rente ( also unbefristet,altes Recht) Wenn ich 65 Jahre alt bin, wird diese EU Rente in die normale Altersrente verwandelt.Erwartet mich dann der selbe Rentenbetrag wie bei der EU Rente, oder ein niedriger Betrag? Besten Dank im voraus für Ihre Info Caroline A.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist den Ausführungen von Rosanna nichts mehr hinzuzufügen. Vielen Dank.

Leider wirken sich nach dem Leistungsfall der EU-Rente gezahlte Beiträge nicht ohne weiteres aus, da eine eventuell gleichzeitig zu berücksichtigende Zurechnungszeit in den meisten Fällen besser bewertet wird (...Sie also bereits heute eine höhere Rente erhalten, als Sie bei weiterer Erwerbstätigkeit im Alter hätten erwarten dürfen).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Stimmt.

5 Antworten

Rosannaam 11.01.2008 | 13:00
Spätestens beim Erreichen der Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr ODER je nach Geburtsjahr später) wird die bisher bezogene EU-Rente in diese Altersrente VON AMTSWEGEN umgewandelt. Hallo Caroline A., eine nach der EU-Rente gezahlte Altersrente, also auch eine vorzeitige AR, z.B. wegen Schwerbehinderung oder AR für langjährig Versicherte, wird NIE niedriger sein als die EU-Rente. Unter Umständen sogar etwas höher, wenn nach Eintritt des Leistungsfalles der EU noch weitere Zeiten hinzugekommen sind. Dies geht aus § 88 Abs. 1 SGB VI hervor. Übrigens gilt dies auch für Hinterbliebenenrenten, wenn die Rente spätestens innerhalb von 24 Monaten nach Ende des Bezugs der Versichertenrente des verst. Versicherten beginnt. Das heißt, es werden ihr mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. MfG Rosanna
Rosannaam 11.01.2008 | 13:10
Nachtrag: Sorry, die Absätze meiner Antwort sind leider etwas durcheinandergeraten.
Caroline Aam 11.01.2008 | 13:28
Hallo Rosanna , danke für die Antwort. Ich bin 80% schwerbehindert. Sie schreiben etwas von einer vorgezogenen Altersrente ( mit 63? )wegen Schwerbehinderung, könnten Sie das bitte noch näher erklären danke MFG Caroline A
Rosannaam 11.01.2008 | 13:45
Wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 mind. 50 % schwerbehindert ODER berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht waren (letzteres trifft ja wohl zu) UND die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen, können Sie bereits mit 60 Jahren OHNE Abschlag diese Altersrente beanspruchen. Die Umwandlung muß in diesem Fall allerdings beantragt werden. Falls Sie noch weitere Fragen haben - evtl. ob Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen, empfehle ich Ihnen die entsprechende Rücksprache mit Ihrem RV-Träger. So können Sie eine "unnötige" Antragstellung vermeiden. Sollten Sie die WZ von 35 Vers.Jahren nicht erfüllen, wird die EU-Rente zu gegebener Zeit in die Regelaltersrente umgewandelt (wie beschrieben). MfG Rosanna
Rosannaam 11.01.2008 | 13:57
Ich möchte noch etwas ergänzen: Im Prinzip besteht einer der wenigen Vorteile bei einer Umwandlung der EU-Rente in die vorzeitge Altersrente darin, dass nach Beginn einer solchen Altersrente KEINE MEDIZINISCHE ÜBERPRÜFUNG MEHR ERFOLGT. Das bedeutet also nie wieder Rentenkontrolle (außer bei Hinzuverdienst = vor dem 65. Lebensjahr von z.Zt. 355,- €)! Davor haben ja auch einige Rentner Bammel. Und evtl. kann sich eine Rentenerhöhung ergeben (s. aber auch Beitrag der Experten). MfG Rosanna
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