Hallo,
ich beziehe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.
Ich möchte nun freiwillig 20Jahre lang Beiträge in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nachzahlen.
Nach diesen 20 Jahren kann auf Antrag die Rente neu berechnet werden.
Fragen:
1. Wird nun den angesammelten Rentenpunkten vor Eintritt der Erwerbsminderung die aus zusätzlichen freiwilligen Beitragszahlungen resultierenden Rentenpunkten zugeschlagen und die Zeit bis zur Altersrente zugerechnet?
2. Wird der ursprünglich festgesetzte Steuerfreibetrag mit dem ursprünglichen Steuerfreibetragsanteil neu festgesetzt?
3. Bis zu welchem Zeitpunkt wird zugerechnet? Gilt dann das alte Recht mit Zurechnung bis zum 62. Lebensjahr oder bis zum 67. Lebensjahr?
Besten Dank schon einmal im voraus. Bitte nicht auf die persönliche Rentenberatung verweisen, da man mir dort die Fragen nicht beantworten konnte.