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Experten-Antwort

EU-Rente unbefristet, Nachprüfung

von Thomas F.18.02.2015 | 00:40
1806 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Vater, 58 Jahre, erhielt bisher alle 2 Jahre ein Formular zur Rentenüberprüfung, letztmalig 2010. Bis jetzt erhielt er kein Formular zur Nachprüfung weiterer Rentenberechtigung. Wegen seiner Krankheit und 100% Schwerbehiderung war er nie mehr berufstätig, weder unter noch über drei Stunden, seit 1993. 2 Fragen: 1.Erfolgt jetzt überhaupt keine Rentenüberprüfung mehr? 2. Wann soll er die Altersrente beantragen, oder erfolgt das automatisch?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.02.2015 | 10:03

Hallo Thomas F.,

inwieweit eine Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen durchgeführt wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Nur von dieser Stelle können Sie die Auskunft erhalten, ob eine weitere Überprüfung zu erwarten ist.

Spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze muß Ihr Vater einen Antrag auf Altersrente stellen. Hierzu ergeht vom Rentenversicherungsträger eine Aufforderung.

5 Antworten

Maxam 18.02.2015 | 09:38
Hallo Thomas! Vermutlich ist Ihr Vater immer vom DRV Berlin angeschrieben worden! Dort herrscht meines wissens nach eine Regelung, das die Nachprüfung der weiteren Rentenberchtigung mit dem 55 Lebensjahr eingestellt wird......wobei er wohl auch noch mit 56 überprüft wurde! Danach sollte wohl keine Überprüfung mehr stattfinden aber sicher sein können Sie nur wenn Sie direkt dort anrufen.....! MfG Max
=//=am 18.02.2015 | 09:53
Für die Gewährung einer vorzeitigen Altersrente (Umwandlung der bisherigen EU-Rente in die Altersrente) ist immer eine Antragstellung erforderlich. Ob Ihr Vater die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit) für eine vorzeitige Altersrente erfüllt und ob die Altersrente überhaupt höher sein würde als die EU-Rente, sollten Sie direkt bei der zuständigen DRV erfragen. Bei Jahrgang 1956 ist der früheste Rentenbeginn für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen das 60. Lebensjahr + 10 Monate, bei Jahrgang 1957 60 + 11 Monate UND jeweils 10,8 % Abschlag! Die Regelaltersrente wird von amtswegen umgewandelt. Ihr Vater erhält ein paar Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur ein Anschreiben der DRV, das ausgefüllt und zurückgesandt werden muss. Regelaltersrente bei Jahrgang 1956 = 65. Lebensjahr + 10 Monate bei Jahrgang 1957 = 65 + 11 Monate
Maxam 18.02.2015 | 09:40
Sorry Sie schreiben 2010 also wurde auch hier ab dem 55 die Überprüfung eingestellt!
Thomas F.am 18.02.2015 | 10:41
Zunächst danke ich für die schnellen Antworten. Die daraus resultierenden Fragen formuliere ich so: 1. Anschreiben wurden von der Deutschen Rentenversicherung Bund versendet, mein Vater ist Jahrgang 1956. 2. Ist es gesetzlich geregelt, dass ab einem bestimmten Alter keine Überprüfung mehr erfolgt, wie lautet der Paragraf und in welchem Gesetz? - Oder liegt es IMMER IM ERMESSEN des jeweiligen Sachbearbeiters, bzw. der jeweiligen Abteilung? 3. Ist die Altersrente höher als die EU-Rente? Wohl kaum, insofern ein regulärer Rentenübergang EU-Rente - Altersrente sinnvoll erscheint, da sich die Rentenhöhe nicht verändert?
=//=am 18.02.2015 | 11:27
Es gibt keine direkte rechtliche Bestimmung, sondern es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der DRV. Bei der DRV Bund ist eine Nachprüfung üblich. Ich hatte ja bereits geschrieben, dass Sie sich bezüglich der Höhe einer Altersrente mit der DRV in Verbindung setzen sollten. Pauschale Angaben - höher oder niedriger als die EU-Rente - nützen Ihnen nichts. in der Regel ergibt die Altersrente keinen höheren Betrag, es sei denn, nach dem Leistungsfall der Erwerbsunfähigkeit wurden noch laufend Beiträge entrichtet. Aber die AR steht mindestens in Höhe der EU-Rente zu (Besitzschutz). Außerdem wäre von der DRV zu prüfen, ob die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren für die AR für Schwerbehinderte überhaupt erfüllt ist.
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