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Experten-Antwort

EU Rente und ALG II

von Hans18.07.2011 | 11:22
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5 Antworten

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Hallo! Ich habe im Februar 2011 einen Antrag auf EU- Rente gestellt. Ab August werde ich ALG II bekommen, bin bei Bezug von ALG II ja aber nicht mehr versicherungspflichtig. Da über meinen EU- Renten- Antrag noch nicht entschieden ist, ist meine Frage: Muß ich mich freiwillig weiterversichern oder könnte es sein, daß die DRV sagt, daß ich keinen Anspruch mehr auf die Rente habe, weil ja keine Beiträge mehr eingezahlt werden? Oder ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend hierbei? Danke schonmal! Grüße, Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

zunächst sollte der Ausgang des laufenden Rentenverfahrens abgewartet werden. Selbst wenn der Antrag (z.B. aus medizinischen Gründen) abgelehnt werden sollte, könnten Sie noch bis zum 31.03.2012 rückwirkend für das Kalenderjahr 2011 die Zahlung freiwilliger Versicherungsbeiträge beantragen.

Richtig ist aber auch, dass von der Arge seit dem 01.01.2011 aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II keine Pflichtbeiträge mehr zur Rentenversicherung gezahlt werden. Sofern der Arbeitslose sich weiterhin regelmäßig beim Jobcenter meldet, werden diese Zeiten dem Rentenversicherungsträger als beitragsfreie Anrechnungszeit gemeldet. Die bisher bestehende Anwartschaft für eine Rente wegen Erwerbsminderung wird dadurch - auch ohne Beitragszahlung - weiterhin aufrecht erhalten. Wichtig ist hierbei, dass keine Versicherungslücke entsteht.

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4 Antworten

egalam 18.07.2011 | 12:42
Das Arbeitslosengeld 2 ist trotzdem noch eine rentenrechtliche Zeit. Somit brauchen Sie sich da keine Gedanken machen.
Volkeram 18.07.2011 | 15:01
Sie haben bestimmt keine EU-Rente beantragt, weil es die seit 2001 gar nicht mehr gibt! Sie haben allenfalls Eine EM-Rente beantragt, also eine Erwerbsminderungsrente!
Hansam 18.07.2011 | 15:25
Danke für die ANtworten! Ok, habe da wohl die Begriffe durcheinander gewürfelt. Zu meiner Krankheit gehören u.A. eben auch Wortfindungsstörungen- da kann es leider leicht zu Mißverständnissen führen. Wichtig war mir, zu wissen, ob der Bezug von ALG II ein Ablehnungsgrund wäre, weil ja keine Beiträge gezahlt werden. Ist es denn ratsam, die Beiträge trotzdem freiwillig weiter zu bezahlen? Oder ist das unnötig?
-_-am 18.07.2011 | 22:46
Zitat von Hans anzeigenausblenden
Seit dem 1. Januar 2011 werden für Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt. Damit erhöhen Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit die spätere Rente nur noch in wenigen Fällen. Dennoch verlieren die Betroffenen nicht ihren Schutz für den Fall einer Erwerbsminderung. Grund: Die Zeit des Leistungsbezugs wird seit Beginn dieses Jahres als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Dadurch entsteht bei einem nahtlosen Anschluss der Langzeitarbeitslosigkeit an eine vorherige Pflichtversicherung keine Lücke im Versicherungsverlauf und bei Eintritt von Erwerbsminderung könnte eine entsprechende Rente gezahlt werden. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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