Zitiert von: Hans
Wichtig war mir, zu wissen, ob der Bezug von
ALG II ein Ablehnungsgrund wäre, weil ja keine Beiträge gezahlt werden.
Ist es denn ratsam, die Beiträge trotzdem freiwillig weiter zu bezahlen? Oder ist das unnötig?
Seit dem 1. Januar 2011 werden für Bezieher von
Arbeitslosengeld II („
Hartz IV“) in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt. Damit erhöhen Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit die spätere Rente nur noch in wenigen Fällen. Dennoch verlieren die Betroffenen nicht ihren Schutz für den Fall einer Erwerbsminderung.
Grund: Die Zeit des Leistungsbezugs wird seit Beginn dieses Jahres als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Dadurch entsteht bei einem nahtlosen Anschluss der Langzeitarbeitslosigkeit an eine vorherige Pflichtversicherung keine Lücke im Versicherungsverlauf und bei Eintritt von Erwerbsminderung könnte eine entsprechende Rente gezahlt werden.
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