Der Anspruch einer teilw. EM-Rente bedeutet ein verbliebenes Leistungsvermögen von 3-6 Std täglich. Wenn Sie nun die rentenversicherungs-pflichtige Beschäftigung nicht mehr ausüben können, steht Ihnen Arbeitslosengeld zu. Ggf, wenn gesundheitliche Gründe eine Beschäftigung nicht zulassen, sollten Sie einen erneuten Antrag auf volle EM-Rente stellen.