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Experten-Antwort

EU-Rente und Arbeitsverhältnis

von Peter Wolf06.02.2011 | 12:43
2485 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, welchen Status habe ich eigentlich, wenn ich zu meiner vollen EU-Rente 400€ zuverdiene? Bin ich dann bei meinem Arbeitgeber im Angestelltenverhältnis oder als Selbständiger beschäftigt? Wie sieht es mit den Versicherungen für die Arbeitszeit und den Arbeitsweg aus? Muss ich mich zusätzlich versichern? Und wie ändert sich diesbezüglich meine Situation, wenn ich vielleicht mal mehr arbeiten kann und dann Teil-EU-Rente erhalte? Gruß P.Wolf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von Floh und -_- kann ich nur zustimmen. Weitere Fragen bezüglich Ihrer vollen EU-Rente bzw. vielleicht später mal eine teilweise EU-Rente in Verbindung mit Hinzuverdienst (Arbeit) sollten Sie sich mal persönlich bei einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle erläutern lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Floham 06.02.2011 | 17:06
Auf einen Blick - Diese Rechte bringt der 400 Euro Job mit sich Der 400 Euro Job, auch bekannt als Minijob, ist ein Beschäftigungsverhältnis Bis auf wenige Ausnahmen gelten für der Minijobber grundsätzlich die gleichen Rechte wie für einen Vollzeitbeschäftigten. Viele Arbeitgeber weisen ihre Mitarbeiter jedoch nicht darauf hin. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick: •Mit dem 400 Euro Job hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, •auf die Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, sofern der Feiertag auf einen vorher festgelegten Arbeitstag fällt, •auf eine zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, •auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (sobald das monatliche Einkommen einen Betrag von 390 Euro übersteigt), •auf die Wahrung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber •auf Weihnachts- und Urlaubsentgeld, sofern solche Zahlungen im Unternehmen üblich sind. Vorsicht: Wird hierbei die Grenze von 4.800 Euro im Jahr (12 Monatsgehälter zu 400€) überschritten, so ist die Beschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber voll beitragspflichtig, denn es handelt sich bei dem Beschäftigungsverhältnis nicht mehr um einen 400 Euro Job.
-_-am 06.02.2011 | 17:53
Ihre Frage gehört zwar nicht zwingend in dieses Forum, da es sich nicht um solche zur Altersvorsorge, sondern um Angelegenheiten des Arbeitsrechts handelt, doch ein Rentner hat in einem 400-EUR-Minijob die gleichen Rechte und Pflichten, die auch jeder andere Arbeitnehmer in einer geringfügigen Beschäftigung. Fragen zur Sozialversicherung von Minijobs werden unter http://www.minijob-zentrale.de beantwortet oder an dem dort genannten Info-Telefon.
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