Da dies eine rein arbeitsrechtliche Frage ist und immer vom konkreten Einzelfall abhängig ist , kann dies nicht pauschal gesagt werden.
Ob das Arbeitsverhältnis während einer EM-Rente z.b. ruht oder beendet wird, hängt von den dazu getroffenen Vereinbarungen im jeweiligen Tarifvertag und/oder ihrem individuellem Arbeitsvertrag ab.
Erkundigen Sie sich dazu z.b. bei ihrem Betriebsrat oder falls nciht vorhanden bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Wenn Sie nur eine teilweise EM-Rente erhalten würden , können Sie in ihrer Firma ja unter Umständen bis unter 6 Stunden weiter arbeiten - wenn es denn so eine Stelle dort für Sie gibt und vor allem ihr AG dies genehmigt.
Aber auch bei einer vollen EM-Rente können Sie dort bis zu 3 Stunden täglich und bis 400 Euro pro Monat weiter arbeiten.
Sollte in ihrem Arbeitsvertrag und/oder dem Tarifvertrag keine Regelung zu dem Fall der Zuerkennung einer EM-Rente erhalten sein, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Eine automatische Auflösung gibt es nicht.
Sie könnten dann - theoretisch - nach Ablauf der befristeten EM-Rente und wenn Sie dann wieder gesund sind, auch nach vielen Jahren an ihren Arbeitsplatz wieder zurückkehren und ihre Arbeitskaft der Firma wieder zur Verfügung stellen.
Die meisten AG werden sich jedoch darauf nicht einlassen und dieses " Rissiko " eingehen, das plötzlich nach z.b. 2-3 Jahren jemand wieder am Arbeitsplatz auftaucht ( der vielleicht gar nicht mehr vorhanden ist oder zumindest von jemand anderem besetzt ist .. ) und werden dann versuchen das Arbeitsverhältnis während der Berentung aufzulösen.
Bei einer unbefr. EM-Rente liefe das Arbeitsverhältnis dann eben bis zur Regelaltersgrenze weiter.
Soll das Arbeitsverhältnis - wenn keine Regelung vorhanden ist - dann aufgelöst werden, bedarf es in jedem Falle entweder eines Auflösungsvertrages im beiderseitigen Einvernehmen oder einer Kündigung - entweder von ihnen ( was nicht anzuraten ist ) oder ihrem Arbeitgeber.
Durch die Schwerbehinderung haben Sie zwar theoretisch einen besseren Kündigungschutz. Praktisch jedoch muss der AG lediglich bei dem zuständigen Integrationsamt v o r dem Aussprechen der Kündigung eine Zustimmung zur geplanten Kündigung einholen, welche aber in 99% aller Fälle erteilt wird.
Auch mit einer Kündigungschutzklage vor dem Arbeitsgericht hätten Sie wohl keinen Erfolg, da eine Kündigung aus persönlichen Gründen ( wegen lang andauernder Erkrankung ,schlechter Zukunftsprognose sowie fehlender Leistungsfähigkeit) immer möglich ist. Eine zuerkannte EM-Rente ist ja der beste Beweis dafür...