Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Sollten Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie diese Tatsache unverzüglich dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann von Amts wegen ob noch ein Rentenanspruch besteht.
2. Unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsaufnahme erfolgen kann (z.B. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung) müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären.
3. Eine medizinische Rehabilitation wird vom Rentenversicherungsträger geleistet, sofern die Voraussetzungen gem. § 10 SGB VI erfüllt sind. Voraussetzung ist u.a., dass die geminderte Erwerbsminderung wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann durch eine Maßnahme zur Rehabilitation. Sie sollten diese Voraussetzungen zu gegebener Zeit überprüfen lassen.
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