Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Berücksichtigung bei der zur Zeit gewährten EU-Rente ist nicht möglich, da bei für die Berechnung der EU-Rente lediglich Entgeltpunkte für die Zeit bis zum Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden.
Wie der Beitrag zuvor richtig feststellt, können sich die Kindererziehungszeiten erst bei einer Rentenleistung, die auf einen entsprechend späteren Leistungsfall beruht, auf die Rentenhöhe auswirken.
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