Hallo SonjaW.,
zunächst ist klären, ob sie eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten?!
Ich gehe nach Angaben Ihrer Frage davon aus, dass sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese wird gewährt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind , unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mind. 3 Std. täglich erwerbstätig zu sein. Das bedeuted, dass der RV-Träger dies in reglmäßigen Abständen überprüft.
Grundsätzlich gilt:
Bei Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder Tätigkeit ist stets zu prüfen, ob unter Berücksichtigung dieser Beschäftigung oder Tätigkeit weiterhin volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Solange die ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit die vorliegende volle oder teilweise Erwerbsminderung nicht beseitigt, besteht der Rentenanspruch dem Grunde nach weiter.
Es handelt sich hierbei immer um eine Entscheidung im Einzelfall, will heißen, das im Forum nicht abschließend Stellung genommen werden kann.