Hallo,
ich beziehe seit 1994 EU-Rente, die nicht umgerechnet wird mit Eintritt in die Altersrente und pflege eine Freundin. Die Pflege bezieht sich allerdings nur auf eine Nachtwache, da ich wegen meiner eigenen Erkrankung ebenfalls nachts wach bin. Für meine pflegerische Tätigkeit werden mir Rentenpunkte gutgeschrieben. Meine Fragen hierzu:
Wird meine Eu-Rente mit Eintritt in die Altersrente neu berechnet und kann es sein das durch die Anrechnung der Rentenpunkte für meine pflegerische Tätigkeit, meine Altersrente geringer ausfällt durch diese Neuberechnung? Oder habe ich den Bestandsschutz für meine Rentenberechnung von 1994?
Für meine pflegerische Tätigkeit werden mir Rentenpunkte gutgeschrieben. Meine Fragen hierzu:
Wird meine Eu-Rente mit Eintritt in die Altersrente neu berechnet
ja
nein
ja, Sie erhalten mindestens den bisherigen Zahlbetrag der EU-Rente
Für meine pflegerische Tätigkeit werden mir Rentenpunkte gutgeschrieben. Meine Fragen hierzu:
Wird meine Eu-Rente mit Eintritt in die Altersrente neu berechnet
ja
also die EU-Rente wird nicht neu berechnet sondern an Stelle dieser wird die Altersrente gewährt, bei der alle Beiträge die bis zum Ende des Vortags des Rentenbeginns gezahlt wurden, mit einbezogen werden.
Hallo maggy,
die Antwort von "Pfleger" trifft es gut. Weniger Rente kann es nicht werden.
Es wird anläßlich der Umwandlung in die Regelaltersrente nach "weiteren rentenrechtlichen Zeiten" in einem recht kurzen Antrag gefragt, um solchen Zeiten, die neben der EU-Rente hinzugekommen sind auch berücksichtigen zu können.
Die Altersrente kann höher ausfallen.
Vielen herzlich Dank für Ihre schnellen Antworten. Sie haben mir beide sehr weitergeholfen und evtl. helfen mein Beitrag mit Ihren Antworten auch anderen weiter.
Danke nochmals.