Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EU-Rente und Praktikum im Studium

von Tim Strupp05.08.2012 | 17:56
2942 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen. Ich beziehe seit einem Jahr eine EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung - unbefristet --, und ich will im Oktober ein Studium beginnen. Die RV hat ihr Okay gegeben und ich weiß von verschiedenen Stellen, dass Studium und EU-Rente ein bekannter Fall sind. Nun ist es aber so, dass ich ihm Rahmen meines Studiums - Literaturwissenschaft - ein Praktiikum machen müsste! Wegen der Rente darf ich natürlich nur drei Stunden am Tag arbeiten. Ich will meine Rente nicht riskieren! Wie wird das in der Regel gehandhabt? Wie kann die RV ein Studium absegnen, wenn doch in so gut wie jedem Studium ein Praktikum notwendig wird - das macht doch gar keinen Sinn? Über Tipps und Ratschläge und vor allem eine Expertenmeinung würde ich mich freuen! Gruß T.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tim Strupp,

eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung kann nur wieder entzogen werden, wenn medizinisch nachgewiesen ist, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit wieder dauerhaft auf mehr als 3 Stunden/Tag erhöht hat, Ihr Gesundheitszustand sich also wesentlich gebessert hat (sog. Besserungsnachweis).

Ob aufgrund eines von vornherein befristeten - und möglicherweise sogar unentgeltlichen - Praktikums im Rahmen eines Studiums eine solche sozialmedizinische Überprüfung überhaupt eingeleitet wird, wage ich zu bezweifeln.

Aber natürlich kann ich leider hier im Forum weder Ihren individuellen Einzelfall abschätzen, noch die Handlungsweise des zuständigen Sachbearbeiters vorhersehen..

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Klaus-Peteram 05.08.2012 | 18:21
Auch ein Praktikum im Zusammenhang mit einem Studium ist erlaubt und für die RV hinsichtlich ihrer Rente nicht von Bedeutung. Wenn es sich um ein unentgeldliches Praktikum handelt noch weniger und wenn Sie dann ihr Praktikum noch unter Einhaltung der unter 3 Stunden Regelung absolvieren umso mehr. Wobei eben die im Praktikum effektiv geleistete Stundenanzahl - normalerweise - ja auch niemand erfährt. Aber wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollne, lassen Sie sich doch auch von ihrer RV nestätigen , das ein Praktikum innerhalb eines Studiums rentenunschädlich ist. Nur so sind Sie auf der 100% sicheren Seite und brauchen sich keine unnötigen Gedanken mehr darüber zu machen. Hier wurde diess Thema übrigens schon vor Jahren mal behandelt : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Tim Struppam 05.08.2012 | 18:38
Herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort! Unentgeltlich müsste das Praktikum sein. Ob es unter drei Stunden täglich läge, muss ich klären; vielleicht kann ich an der Hochschule meine Behinderung (GdB 50) geltend machen, aber das halte ich für unwahrscheinlich - wie soll ein Praktikum funktionieren, wenn ich nur drei Stunden kommen darf? Eher hoffe ich darauf, dass dieses Praktikum die RV nicht interessiert. Was das Anschreiben der RV angeht, um Sicherheit zu bekommen: Das habe ich angedacht - und verworfen. Wie gesagt, ich habe einen GdB 50: Ich beziehe die Rente aus gutem Grund. Dennoch will ich, wie man sagt, keine schlafenden Hunde wecken. Vielen Dank & Besten Gruß T.
Jockelam 06.08.2012 | 09:32
Ob Sie die Rente aus guten Grund beziehen kann hier keiner beurteilen. Der GdB von 50 ist dafür sicherlich kein Kriterium ! Ich habe auch einen -unbefristeten- GdB von 50 und gehe Vollzeit arbeiten. Sehen Sie ihr Studium doch als Chance. Vielleicht gelingt es Ihnen dadurch wieder im Erwerbsleben Fuss zu fassen ?! Zu Ihrer ursprünglichen Frage: ich sehe kein Problem, bei der Ableistung des Praktikums und dem Bezug Ihrer Rente.
Tim Struppam 06.08.2012 | 17:39
Hallo zusammen. Herzlichen Dank an alle für die Hinweise. Ich bin nun beruhigter und werde gucken, wie ich das Studium angehe. @Jockel: Sie mögen Recht haben, das Studium als Chance zu bezeichnen. Ich werde sehen, was sich machen lässt. Gruß T.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026