Wird der Versorgungsausgleich zugunsten der Ehefrau durchgeführt, erhöht sich ihre Rente mit dem Folgemonat der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich.
Siehe auch hier (ab Seite 33):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_2144B88ACF9935F1415956825EA5A084.cae03/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.html